HINTERGRUND: Heimunterbringung für Jugendliche
Rechtliche GrundlageDas Jugendamt entscheidet auf Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) über die Unterbringung in Heimen. Entscheidend ist, ob ein erzieherischer Bedarf besteht.
Stand:
Rechtliche Grundlage
Das Jugendamt entscheidet auf Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) über die Unterbringung in Heimen. Entscheidend ist, ob ein erzieherischer Bedarf besteht.
Straftaten können ein Indiz dafür sein, weil es den Eltern nicht gelingt, ihr Kind davon abzuhalten. Die Unterbringung ist dann keine Reaktion auf die Straftat, sondern auf Erziehungsprobleme und Entwicklungsstörungen.
Unterbringung
Früher gab es eher Heime, in denen nach Altersgruppen oder Symptomen differenziert wurde. Heutzutage handelt es sich meist um einen Verbund von Wohngruppen. Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums gibt es noch wenige ausschließlich geschlossene Einrichtungen. In der Regel gibt es in größeren Heimen „fakultativ geschlossene“ Plätze, die je nach Bedarf im Einzelfall geschlossen werden können. Freiheitsentziehende Maßnahmen, die ein Familienrichter anordnen muss, sollen so kurz wie möglich dauern.
Statistik
Das Statistische Bundesamt erhebt alle vier Jahre Daten zu Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Für 2010 weist die Statistik bundesweit 14 Einrichtungen aus; mit rund 180 geschlossenen Plätzen. Dem Jugendministerium in Brandenburg liegen aktuellere Daten vor: Demnach gibt es bundesweit 30 Einrichtungen, die insgesamt 390 Plätze für eine besonders gesicherte Unterbringung anbieten, die meisten sind in Bayern und Nordrhein-Westfalen.
Ende 2011 waren laut Statistischem Bundesamt knapp 65 370 junge Menschen in Heimen oder betreuten Wohneinrichtungen untergebracht.
In 1059 Fällen war eine richterliche Genehmigung notwendig. Nach Angaben des Bundesjugendministeriums waren von diesen Betroffenen 38 Prozent zwischen 15 und 18 Jahre alt. In 12 Prozent der Fälle waren sie 9 bis 12 Jahre alt.
Für die Heimerziehung oder Erziehung in betreuten Wohnformen wurden 2011 bundesweit über 3,1 Milliarden Euro ausgegeben. Für Hilfen zur Erziehung und für junge Volljährige wurden 7,1 Milliarden Euro ausgegeben. dpa
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