Brandenburg: Ila-Tiefflüge über Selchow erlaubt
Cottbus - Das Verwaltungsgericht Cottbus hält die Mindestflughöhe bei der Internationalen Luft- und Raumfahrtausstellung (ILA) für ausreichend. Das Gericht lehnte am Dienstag den Eilantrag eines Bewohners aus Selchow bei Schönefeld ab, die Mindestflughöhe für strahlgetriebene Flugzeuge auf 450 Meter zu steigern.
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Cottbus - Das Verwaltungsgericht Cottbus hält die Mindestflughöhe bei der Internationalen Luft- und Raumfahrtausstellung (ILA) für ausreichend. Das Gericht lehnte am Dienstag den Eilantrag eines Bewohners aus Selchow bei Schönefeld ab, die Mindestflughöhe für strahlgetriebene Flugzeuge auf 450 Meter zu steigern. Die Sicherheitsmindesthöhe betrage über Städten und dicht besiedelten Gebieten 300 Meter, sonst 150 Meter, begründete die Kammer nach Angaben eines Gerichtssprechers die Entscheidung. Der Schönefelder Ortsteil Selchow sei aber „nach den übereinstimmenden Auffassungen der Beteiligten kein dicht besiedeltes Gebiet“.
Der Antragsteller habe auch nicht glaubhaft gemacht, dass durch die Flugvorführungen die „Zumutbarkeitsschwelle“ für Spitzenpegel von 111 Dezibel überschritten werde, heißt es weiter. Ein weiteres Eilverfahren erledigte sich dem Sprecher zufolge, nachdem das Brandenburger Infrastrukturministerium zugesichert habe, dass eine Flughöhe von 450 Metern bei der ILA nicht unterschritten werde.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Kammer ließ Beschwerde gegen den Beschluss beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zu. (Aktenzeichen VG 3 L 125/10) ddp
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