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VERKEHRSREGELN AUF DEM WASSER: In der Schifffahrt gilt: Erst die Arbeit, dann das Vergügen

Grundsätzlich haben Fahrzeuge der Berufsschiffahrt Vorrang gegenüber Sportbooten. Schiffen mit blauem Funkellicht muss stets nach Steuerbord (rechts) ausgewichen werden.

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Grundsätzlich haben Fahrzeuge der Berufsschiffahrt Vorrang gegenüber Sportbooten. Schiffen mit blauem Funkellicht muss stets nach Steuerbord (rechts) ausgewichen werden. Bei Freizeitbooten gilt: Kleinfahrzeuge mit Maschinenantrieb müssen Kleinfahrzeugen ohne Maschinenantrieb ausweichen. Boote, die per Ruder oder Paddel angetrieben werden, müssen für Segelboote Platz machen.

Gemäß der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung gilt auf Bundeswasserstraßen die Höchstgeschwindigkeit von 25 Kilometer pro Stunde gegenüber dem Ufer. Auf Landesschifffahrtsstraßen beträgt die zulässige Höchstgeschindigkeit gegenüber dem Ufer 12 Kilometer pro Stunde. Beim Vorbeifahren an Badenden, Anglern, Stränden und Zeltplätzen muss der Abstand so groß sein, dass niemand durch Wellenschlag oder Sogwirkung gefährdet wird.

Im Schleusenbereich ist das Überholen verboten. Außerdem darf nur langsam gefahren werden. Es ist zudem verboten, Personen in der Schleusenkammer ohne Erlaubnis ein- und aussteigen zu lassen. Die Ausfahrt wird durch Sichtzeichen geregelt. Rotes Licht bedeutet „Ausfahrt verboten“, grünes Licht „Ausfahrt frei“. JaHa/mat

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