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Urteil im Babymord-Prozess: Jüterbog: Eltern müssen lebenslang in Haft

UPDATE. Das Landgericht Potsdam hat am Dienstag den 35 Jahre alten Vater und die 38 Jahre alte Mutter des in Jüterbog getöteten Babys wegen Mordes schuldig gesprochen. Getötet habe er, aber sie sei damit einverstanden gewesen, urteilten die Richter

Von Matthias Matern

Potsdam - Knapp ein Jahr nach dem Fund eines getöteten Babys in Jüterbog (Teltow-Fläming) sind die Eltern des Neugeborenen zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Das Landgericht Potsdam sprach am Dienstag den 35 Jahre alten Vater und die 38 Jahre alte Mutter wegen Mordes schuldig.Beide sollen gemeinsam geplant haben, das Kind nach der Geburt im Juni 2009 zu töten, weil sie die finanziellen Belastungen nicht tragen wollten. Sie verscharrten den toten Säugling auf dem Grundstück des gemeinsam bewohnten Hauses. Die Leiche wurde erst Anfang 2010 von der Polizei gefunden. Bis zum Schluss hatten beide bestritten, am Mord des Säuglings beteiligt gewesen zu sein und sich gegenseitig die Schuld zugewiesen.

Nach Überzeugung der Richter hatten die Mutter und ihr Ex-Partner jedoch einen gemeinsamen Tatplan. Diesen fassten sie laut Urteil allerdings stillschweigend. „Andere Möglichkeiten wie eine Adoption oder die Babyklappe wurden nicht erwogen“, sagte Richter Frank Tiemann. Die Schwangerschaft sei bewusst verheimlicht worden. Die 38-Jährige habe vermieden, ein emotionales Verhältnis zu dem Kind aufzubauen. „Getötet hat er das Baby - aber sie war damit einverstanden“, so Tiemann.

Erst Anfang Februar 2011 hatte sich die Mutter einer Freundin offenbart. Die Eltern sind seitdem in Untersuchungshaft. dpa/dapd

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