URTEIL: Keine Einsicht in Akten des Aufsichtsrates
Das UrteilDer Bund und das Land Berlin müssen Journalisten keine Einsicht in die Aufsichtsratsprotokolle über den Pannenflughafen der Hauptstadt geben. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am Mittwoch entschieden.
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Das Urteil
Der Bund und das Land Berlin müssen Journalisten keine Einsicht in die Aufsichtsratsprotokolle über den Pannenflughafen der Hauptstadt geben. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am Mittwoch entschieden. Ein Journalist des Verlages Axel Springer hatte unter Berufung auf die Informationsfreiheitsgesetze von Bund und Land auf Akteneinsicht geklagt. Er versprach sich davon Informationen über Planungsänderungen für die Eröffnung und die Kosten des Milliardenprojekts.
Die Begründung
Das Gericht urteilte, nach beiden Informationsfreiheitsgesetzen bestehe kein Anspruch auf Akteneinsicht, wenn die Information nach anderen Gesetzen geheim zu halten seien. Dies sei hier der Fall. Nach den einschlägigen Regelungen des Aktiengesetzes seien die Sitzungen des Aufsichtsrats nicht öffentlich und dessen Mitglieder zur Verschwiegenheit verpflichtet. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache ließ das Verwaltungsgericht die Berufung an das Oberverwaltungsgericht zu.
Die Flughafengesellschaft
Wegen schwerer Bau- und Planungsfehler wurde die Inbetriebnahme des neuen Flughafens in Schönefeld im Januar auf unbestimmte Zeit verschoben. Gesellschafter der Flughafengesellschaft sind die Bundesrepublik zu 26 Prozent sowie die Länder Berlin und Brandenburg zu jeweils 37 Prozent. Im Aufsichtsrat sitzen unter anderem der Berliner Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) und Bundes-Verkehrsstaatssekretär Rainer Bomba.dpa
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