Aus dem GERICHTSSAAL: Kumpelbesuch mit Gaspistole?
Gericht: Beweise reichen für Verurteilung nicht aus
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Aus dem GERICHTSSAALGericht: Beweise reichen für Verurteilung nicht aus POTSDAM - Jemand rief in der Nacht des 28. Januar 2003 bei der Polizei an. Drei Täter – so seine Beobachtung – wären gerade dabei, in den Plus-Markt am Stern einzubrechen. Den wenig später am Ort eintreffenden Streifenwagenbesatzungen gelang es, die Verdächtigen – sie gaben beim Nahen der Uniformierten Fersengeld – zu stellen. Einer hatte eine Motorradmaske und Handschuhe dabei, ein anderer eine geladene Gaspistole. In unmittelbarer Nähe der Kaufhalle parkte ein Kleintransporter, mit dem die vermeintlichen Einbrecher gekommen waren. Im Inneren des Fahrzeugs befanden sich u. a. Bolzenschneider und Schraubendreher. Die Spurensicherung ermittelte später, zwei Fenstergitter der Plus-Filiale waren verbogen, die Fensterflügel nach innen aufgedrückt. Fingerspuren fanden sich keine. Leider scheint sich bei der Polizei niemand die Mühe gemacht zu haben, den Namen des Anrufers zu notieren und ihn als Zeugen zu befragen. So hatten Stefan F. (23) und Mike S. (22) gestern auf der Anklagebank leichtes Spiel, trotz gewisser Indizien ihre Unschuld zu beteuern. Beide sind mehrfach wegen Diebstahls vorbestraft, der Ältere darüber hinaus wegen Körperverletzung mit Todesfolge, versuchter schwerer räuberischer Erpressung, zahlreicher Verkehrsdelikte. Derzeit sitzt er eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten ab. Gemeinsam mit ihrem Kumpel Michael Sch. (21) – er wurde inzwischen vom Jugendrichter freigesprochen – sei man auf dem Weg zu einem Bekannten gewesen, behaupteten die Angeklagten. Die Schreckschusswaffe habe man zur persönlichen Sicherheit mitgeführt, Maske sowie Handschuhe zum Schutz gegen die Kälte. Und Werkzeug – so Mike S. – brauche man schließlich immer. Kaum habe er den Transporter auf dem Kaufhallenparkplatz abgestellt, sei auch schon die Polizei angestürmt gekommen. „Ich bin abgehauen, weil ich gesucht wurde“, begründete Stefan F. seine Flucht vor den Ordnungshütern. In einer ersten Beschuldigtenvernehmung gab er allerdings an, Michael habe die Fenster aufgedrückt. „Ich war müde und hatte Kopfschmerzen. Außerdem war der Beamte alles andere als freundlich“, erklärte er gestern. „Hiermit widerrufe ich das.“ Eine als Zeugin zur Verhandlung geladene Kriminalistin konnte sich nicht mehr erinnern, ob die Hebelspuren an den Kaufhallenfenstern frisch oder schon älteren Datums waren. Ein in der Akte befindliches Foto eines Fensters entpuppte sich offenbar als das falsche Motiv. Amtsrichterin Kerstin Devriel standen langsam die Haare zu Berge. „Es spricht einiges dafür, dass die Angeklagten vorhatten einzubrechen. Aber die vorhandenen Beweise reichen für eine Verurteilung nicht aus“, resümierte sie. Freispruch.Hoga
Hoga
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