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FUNKTIONALREFORM: Landesdenkmalamt soll „gestutzt“ werden

Für „Schornsteinfegerangelegenheiten“ soll künftig nicht mehr das Land, sondern der Kreis zuständig sein. Aber sonst bergen die Empfehlungen der Enquete Zündstoff, weil sie auf weniger Kompetenzen für Landesbehörden hinauslaufen – etwa des Landesamtes für Soziales, des Landesumweltamtes oder des Landesdenkmalamtes.

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Für „Schornsteinfegerangelegenheiten“ soll künftig nicht mehr das Land, sondern der Kreis zuständig sein. Aber sonst bergen die Empfehlungen der Enquete Zündstoff, weil sie auf weniger Kompetenzen für Landesbehörden hinauslaufen – etwa des Landesamtes für Soziales, des Landesumweltamtes oder des Landesdenkmalamtes. Dort soll die Pflicht zur „Benehmensherstellung“ wegfallen: Kommunale Denkmalämter müssten vor wichtigen Entscheidungen nicht mehr das Landesdenkmalamt informieren, sich konsultieren. Es betrifft 20 000 Fälle im Jahr. Widerstand gibt es bereits gegen den Enquete-Plan, das Rechtsmedizinische Institut des Landes einem Krankenhaus anzugliedern. thm

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