Verlassener Mann tötete seine Ex-Freundin: Lebenslange Haft für Mord im Möbelhaus
Frankfurt (Oder) - Für den Mord an einer Frau in Frankfurt (Oder) ist ein 35-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht sprach den Elektriker am Montag schuldig, die gleichaltrige Bekannte im März in einem Möbelhaus mit zwei Messerstichen getötet zu haben.
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Frankfurt (Oder) - Für den Mord an einer Frau in Frankfurt (Oder) ist ein 35-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht sprach den Elektriker am Montag schuldig, die gleichaltrige Bekannte im März in einem Möbelhaus mit zwei Messerstichen getötet zu haben. Beide hatten eine kurze Beziehung, die die Frau beendete. „Der Angeklagte hat den Verlust der Frau nicht verkraftet“, sagte der Vorsitzende Richter Matthias Fuchs.
Die beiden Gleichaltrigen hatten sich im Internet kennengelernt. Die Frau trennte sich bald von ihm, er akzeptierte es nicht, rief sie ständig an, bedrohte sie mit SMS und E-Mails, schlug an ihre Tür, verfolgte sie im Netz unter Pseudonym. Sie zeigte ihn wegen Stalkings an, er sie wegen Beleidigung. Schließlich lauerte der Angeklagte dem Opfer in dem Möbelhaus auf, wo die Frau arbeitete. Dort stach er ihr mit einem Messer ins Herz und in die Lunge. Zeugen gibt es nicht. Es sei sicher, dass beide aufeinandertrafen und er ihr zwei gezielte kräftigte Messerstiche versetzte, sagte Fuchs. „Dass er der Täter ist, hat die Beweisaufnahme eindeutig ergeben.“ Die Frau habe geschrien. Kollegen hätten sie in einer Blutlache liegend gefunden. Der Angeklagte habe mit einem blutigen Messer in der Hand gekniet. An der Messerklinge seien DNA-Spuren von Täter und Opfer gefunden worden. Der Mann wurde am Tatort festgenommen. Die Frau starb später im Krankenhaus.
„Alles spricht dafür, dass die Tat von langer Hand geplant war“, sagte Fuchs. Der Angeklagte habe sich im Internet über lebenslange Haft, Haftanstalten in seiner Nähe und ob dort eine Spielkonsole erlaubt sei, informiert. Auch habe er Informationen zu Tötungsarten recherchiert, etwa unter dem Stichwort „Kehlschnitt“.
Das Gericht ermittelte ein ganzes Motivbündel: Es reicht von Wut über die Abwendung der Frau bis zu Rache an ihr. Er habe sie keinem anderen überlassen wollen, habe er in einer Botschaft geschrieben, so Fuchs. „Die Tat ist auch Ausdruck eines unbedingten Vernichtungswillens.“ Im Internet habe der Mann ein Bild der Frau verbreitet mit einem Symbol, das ein Beil oder ein Gewehr darstelle. Während der Verhandlung schwieg der Angeklagte. Das Urteil nahm er gelassen auf. Laut einem Gutachten hat er einen Intelligenzquotienten im oberen Bereich. In ihrem Plädoyer gab die Staatsanwältin die Situation der ersten Vernehmung wieder: Als er den Vorwurf Mord gehört habe, habe er sich leicht zurückgelehnt und gelächelt, aber nichts gesagt. Steffi Prutean (dpa)
Steffi Prutean (dpa)
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