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DOKUMENTIERT: Leserbrief an die PNN von Vize-Generalstaatsanwalt Ewald Bröhmer

DOKUMENTIERT In praktisch keinem Fall gibt es außer ehrabschneidenden Verunglimpfungen eine konkrete Feststellung. Sie ergibt sich auch nicht aus dem Umstand, dass „der Verfassungsgerichtspräsident seinen Hut“ nahm und - ebenso wie ein ehemaliger Staatssekretär und jetziger Minister - Trennungsgeld zurückgezahlt hatte.

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DOKUMENTIERT In praktisch keinem Fall gibt es außer ehrabschneidenden Verunglimpfungen eine konkrete Feststellung. Sie ergibt sich auch nicht aus dem Umstand, dass „der Verfassungsgerichtspräsident seinen Hut“ nahm und - ebenso wie ein ehemaliger Staatssekretär und jetziger Minister - Trennungsgeld zurückgezahlt hatte. Diese Handlungen zeigen nichts anderes als den Zwang, dem sich Einzelne in einer hysterisch aufgeheizten Stimmung ausgesetzt sehen. Einige haben diesem unberechtigten Zwang standgehalten. Sie kanzelt Herr Metzner ab: Ihnen fehle das Unrechtsbewusstsein, „man prozessiert, was das Zeug hält, wartet auf „Arme Justitia“, titelt Thorsten Metzner, und er hat wirklich Recht, aber anders, als er glaubt. Er nimmt die Meldung von einem - angeblichen - Ermittlungsverfahren gegen einen hohen Richter wegen Steuervergehens (die Meldung ist ihm ganze 10 Zeilen wert) zum Anlass, dann drei Spalten lang über die sogenannte „Trennungsgeldaffaire“ zu raisonnieren. Der Leser wird unterrichtet, „brandenburger Spitzenjuristen (hätten) zu Unrecht Trennungsgeld kassiert, teils wegen falscher Bewilligungen, teils auf Grund falscher Angaben“. Punkt! Das klingt, als habe das je jemand verbindlich festgestellt. Das Gegenteil ist aber richtig. förmliche Bescheide, feilscht um jeden Euro, flüchtet sich in juristische Finessen.“ Das ist nun ganz neben der Sache. Seit wann ist es verboten, für unberechtigte Forderungen eine Begründung zu verlangen und sie gegebenenfalls zurückzuweisen? Dürfen (etwa nur) Juristen das nicht? Darf nur Herr Metzner darauf bestehen, dass ihm beispielsweise das Finanzamt vorrechnet, wieso er Steuern schuldet, und darf nur er gegen einen unrichtigen Bescheid Beschwerde einlegen? Erstaunlich bleibt allerdings die apodiktische Sicherheit, mit der Herr Metzner einen „Trennungsgeldskandal“ in der Justiz diagnostiziert, obwohl es nicht einen einzigen, oder jedenfalls kaum einen einzigen, konkreten Fall gibt, der bewiesen wäre oder unmittelbar vor dem Beweis steht. Und woher weiß man, ohne Insider-Wissen zu bemühen, dass es solche Fälle praktisch nicht gibt? Die Antwort ist einfach: Wenn es Fälle gäbe, hätte Herr Metzner sie veröffentlicht. Er hat nicht. Also gibt es sie nicht. Die Luftblase von der Trennungsgeldaffaire erinnert an das Märchen von des Kaisers neuen Kleidern: Jeder erzählte dem anderen, wie prächtig der Kaiser gekleidet sei. Wann kommt endlich das kleine Mädchen, das ruft: „Da sind ja gar keine Kleider!“

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