Fahrlässige Tötung: Mädchen von Zug erfasst: Anklage gegen Bahnmitarbeiter
Fast ein Jahr nach dem Tod einer 15-Jährigen auf dem Bahnhof Wünsdorf (Teltow-Fläming) hat die Staatsanwaltschaft Potsdam einen Bahnmitarbeiter angeklagt.
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Potsdam/Wünsdorf - Fast ein Jahr nach dem Tod einer 15-Jährigen auf dem Bahnhof Wünsdorf (Teltow-Fläming) hat die Staatsanwaltschaft Potsdam einen Bahnmitarbeiter angeklagt. Sie wirft dem zuständigen Fahrdienstleiter fahrlässige Tötung vor, wie ein Sprecher am Donnerstag sagte. Nach Überzeugung der Behörde hat sich der 48-Jährige nicht an die Dienstvorschriften gehalten und damit nicht alles Notwendige zur Gefahrenabwehr eingeleitet. Die Berlinerin
war im Dezember 2010 auf dem schmalen Bahnsteig von einem vorbeifahrenden Zug erfasst und tödlich verletzt worden.
Laut Anklage hätte das Unglück vermieden werden können, wenn sich der Mann an die Vorschriften gehalten hätte. Das Zugangstor zum Bahnsteig hätte geschlossen sein müssen, so dass sich niemand auf dem schmalen Bahnsteig hätte aufhalten können. Diese Vorschrift habe der Fahrdienstleiter jedoch nicht beachtet. Er soll sich nun vor dem Amtsgericht Zossen (Teltow) verantworten. Eine Verantwortung der Deutschen Bahn stellte die Behörde nach umfangreichen Ermittlungen nicht fest.
Um den Fall aufzuklären, waren zahlreiche Zeugen gehört und Daten aus den elektronischen Fahrspeichern der Züge gesichert worden. Der Unfallhergang wurde rekonstruiert. Nach den Ermittlungen hat sich die 15-Jährige vermutlich bei der Einfahrt eines nicht angekündigten Schnellzuges erschrocken und war einen Schritt rückwärtsgegangen. Auf dieser Seite des schmalen Bahnsteiges in Wünsdorf kam aber ebenfalls ein Zug. Dieser erfasste dann das Mädchen. dpa
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