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Spektakuläre Entführungsfälle: Maskenmann: Zeugenaussage mit Auflagen
Polizistin durfte im Fall des als Maskenmann bezeichneten Entführers nur begrenzt Auskunft geben. Seit Beginn des Prozesses gab es immer wieder Kritik an der Arbeit der Polizei.
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Frankfurt (Oder) - Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat sich im Prozess gegen den mutmaßlichen „Maskenmann“ am Montag erneut mit dem Vorgehen der Polizei beschäftigt. Grund war eine Nachfrage der Staatsanwaltschaft beim Präsidium in Potsdam wegen Angaben einer Polizistin. Diese habe als Zeugin den Eindruck erweckt, sie dürfe nur eingeschränkt aussagen, sagte Staatsanwältin Dorina Dubrau. Es habe sich aber herausgestellt, dass die Polizistin eine Aussagegenehmigung habe, die aber ein gewisses Maß an Verschwiegenheit beinhalte.
Dies betreffe etwa Polizeitaktiken, wie Staatsanwalt Jochen Westphal erläuterte. Dies sei üblich, wenn Polizisten als Zeugen vor Gericht aussagen sollten. Über Details sei während des Prozesses Rücksprache mit den Vorgesetzten möglich.
Seit Beginn des Prozesses wird immer wieder Kritik an der Arbeit der Polizei laut. Der Verteidiger des mutmaßlichen „Maskenmannes“, Axel Weimann, hatte die Ermittlungen als einseitig kritisiert. Beamte hatten Brandenburgs Polizeiführung vorgeworfen, sie in ihren Ermittlungen behindert zu haben. Polizeipräsident Arne Feuring hat die Vorwürfe zurückgewiesen. Nun will sich der Innenausschuss des Landtages mit de Thema befassen.
Dem 46 Jahre alten Angeklagten werden unter anderem versuchter Mord, versuchter Totschlag, schwere Körperverletzung und räuberische Erpressung vorgeworfen. Er soll 2012 einen Manager in Storkow entführt und 2011 die Ehefrau eines Unternehmers in Bad Saarow zusammengeschlagen haben. Etwa zwei Monate später soll er auf ihre Tochter und deren Personenschützer geschossen haben. Der Wachmann sitzt seitdem im Rollstuhl.
Am Montag sagten weitere Wachmänner aus, die die Familie nach dem Anschlag beschützen sollten. Dabei hieß es, die Männer hätten weder Waffen noch Schutzwesten getragen. Auch eine Dienstanweisung habe es nicht gegeben. Ein Sachverständiger, der die Verhandlung verfolgt, sagte am Rande des Prozesses, dass dies ungewöhnlich sei. (dpa)
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