HINTERGRUND: Mehr als 170 000 Soldaten starben 1945 in der Schlacht um Berlin
MilitariaGenerell ist das Sammeln von militärischen Gegenständen nicht verboten. In der Regel ist der Erwerb und Besitz etwa von Orden, alten Ritterrüstungen oder Uniformen problemlos.
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Generell ist das Sammeln von militärischen Gegenständen nicht verboten. In der Regel ist der Erwerb und Besitz etwa von Orden, alten Ritterrüstungen oder Uniformen problemlos. Andenken, die verfassungsfeindliche Kennzeichen tragen, dürfen jedoch ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken erworben werden. Erlaubt sind Waffen, die nicht unter das Waffengesetz oder das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen. Verboten ist demnach etwa der Besitz von vollautomatischen Waffen, Maschinengewehren und Granatmaschinenwaffen sowie Kanonen, Haubitzen, Mörser jeder Art. In jedem Fall sollte vorher ein Sachverständiger gefragt werden. Benötigt wird eine Waffenbesitzkarte (WBK) und gegebenenfalls ein Munitionserwerbschein.
Zweiter Weltkrieg
Zu den bekanntesten Schauplätzen der Zweiten Weltkriegs im Land Brandenburg gehören neben den Seelower Höhen und dem Kessel von Halbe auch der Kessel von Kausche/Spremberg. In der Lausitzstadt wurden am 19. April 1945 insgesamt drei deutsche Divisionen von der sowjetischen Armee eingekesselt. Insgesamt knapp 20 000 Mann. Ein Ausbruchversuch endete in einer zweiten Einkesselung. Am 22. April wurden die aus dem Kessel von Kausche drängenden deutschen Soldaten und Zivilisten unter starken Beschuss genommen. Tausende wurden auf der „Todeswiese“ zusammengeschossen. Insgesamt forderten die Kämpfe um Berlin Schätzungen zufolge mehr als 170 000 Gefallene auf beiden Seiten.mat
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