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HINTERGRUND: Minister bis zur ersten Landtagssitzung im Amt

Zwar haben die Brandenburger einen neuen Landtag gewählt, die bisherige Regierung arbeitet aber erst einmal weiter wie gewohnt. Ihre Amtszeit endet gemäß Artikel 85 der Landesverfassung mit derjenigen des Ministerpräsidenten beim Zusammentreten des neu gewählten Parlaments.

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Zwar haben die Brandenburger einen neuen Landtag gewählt, die bisherige Regierung arbeitet aber erst einmal weiter wie gewohnt. Ihre Amtszeit endet gemäß Artikel 85 der Landesverfassung mit derjenigen des Ministerpräsidenten beim Zusammentreten des neu gewählten Parlaments. Die konstituierende Sitzung ist nach Angaben der Landtagspressestelle für den 8. Oktober geplant. Artikel 62 der Verfassung bestimmt, dass sich die Abgeordneten des neuen Landtages spätestens am 30. Tag nach der Wahl versammeln. „Damit endet die Wahlperiode des vorhergehenden Landtages“, heißt es in dem Regelwerk. dpa

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