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DIE WICHTIGSTEN ÄNDERUNGEN IM SCHULGESETZ: Modellversuch der Schnellläuferklassen wird eingestellt

- Die Schulzeit bis zum Abitur wird von 13 auf 12 Jahre verkürzt.- Wegen der Verkürzung der Schulzeit wird der Modellversuch der Schnellläuferklassen eingestellt.

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- Die Schulzeit bis zum Abitur wird von 13 auf 12 Jahre verkürzt.

- Wegen der Verkürzung der Schulzeit wird der Modellversuch der Schnellläuferklassen eingestellt.Künftig wird es dafür die Leistungs- und Begabungsklassen geben. Die Höchstzahl ist auf landesweit 35 Klassen beschränkt. Die Konzepte reichen von der allgemeinen Begabtenförderung über den musisch-ästhetischen und sprachlichen bis zum mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich.

- Im ersten Halbjahr der 6. Grundschulklasse wird es künftig Vergleichsarbeiten in Mathematik und Deutsch geben, die zu 40 Prozent in das Halbjahreszeugnis eingehen. Als Voraussetzung für den Besuch des Gymnasiums gilt eine Notensumme von höchstens 7, zusammengesetzt aus Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache plus das Grundschulgutachten. Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann noch an einem Probeunterricht teilnehmen.

- Kopfnoten werden zwar bereits auf Grundlage einer Verordnung in diesem Schuljahr vergeben. Die Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens - so der offizielle Begriff - ist aber nun auch im Schulgesetz verankert (Paragraph 58).

- Eine bessere Zusammenarbeit von Kita und Grundschule wird angestrebt.

- Ein Jahr vor der Einschulung wird in den Kitas die Sprachentwicklung überprüft (Paragraph 37).

- Künftig kann die Schulpflicht mit einem Schulzwang durchgesetzt werden (Paragraph 41). Zuwiderhandlung gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Zwangsgeld von bis zu 2500 Euro geahndet werden.

- Für wissenschaftliche Zwecke und mit Genehmigung des Ministeriums können Schüler im Unterricht ohne ihre Einwilligung gefilmt werden.

- Die Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz werden für Schulen verbindlich (Paragraph 10).

- Auch Eltern volljähriger Schüler können künftig ohne Einwilligung der Kinder über wichtige schulische Angelegenheiten informiert werden (Paragraphen 46 und 65).

- An allen Schulen herrscht vom Schuljahr 2007/08 an ein Rauchverbot (Paragraph 4). dpa

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