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Vor rund drei Monate fand die Blockadeaktion des Kraftwerks Jänschwalde statt.

© dpa/Patrick Pleul

Nach Blockadeaktion in Jänschwalde: Zwei Kohlegegner aus Haft entlassen

Der Fall wurde damit aber nicht zu den Akten gelegt. Vor dem Landgericht Cottbus wird noch das Berufungsverfahren verhandelt.

Zwei verurteilte Kohlekraftgegner sind wieder auf freiem Fuß. Das teilte die Sprecherin des Landgerichts, Susanne Becker, am Mittwoch mit. Nach einem Haftprüfungstermin auf Antrag der Angeklagten seien die Haftbefehle aufgehoben worden. Rund drei Monate nach einer Blockadeaktion des Kraftwerks Jänschwalde (Spree-Neiße) ist das Urteil gegen die beiden damit weiterhin nicht rechtskräftig.

Die Frau und der Mann gehörten zu einer Gruppe von Klimaaktivisten, die am 19. September auf das Gelände des Kraftwerks Jänschwalde eingedrungen waren, sich an Gleise festgekettet und Kohleförderanlagen besetzt hatten. Das Energieunternehmen Leag fuhr deswegen zwei Kraftwerksblöcke zeitweise herunter. Anders als die anderen Aktivisten weigerten sich der Mann und die Frau aber nach ihrer Festnahme, ihre Namen zu nennen.

Im November waren die beiden vom Amtsgericht Cottbus zu vier Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden - wegen Nötigung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Störung öffentlicher Betriebe. Die Staatsanwaltschaft legte gegen das Urteil Berufung ein, die beiden Angeklagten legten ebenfalls Rechtsmittel ein.

Das Berufungsverfahren wird nun vor dem Landgericht Cottbus verhandelt, einen Verhandlungstermin gibt es nach Aussage der Sprecherin noch nicht. Das Urteil gegen die Angeklagten ist erst rechtskräftig, wenn niemand mehr Rechtsmittel einlegt. (dpa)

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