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Walter Homolka

© Foto: imago images/Future Image

„Nicht belegbare Vorwürfe“: Konflikt zwischen Zentralrat der Juden und Homolka vor Gericht

Der Zentralrat hatte vorläufige Ergebnisse eines Gutachtens zu möglichem Fehlverhalten des Potsdamer Rabbiners veröffentlicht. Dagegen geht Homolka juristisch vor. 

Der Konflikt zwischen dem Zentralrat der Juden in Deutschland und dem prominenten Potsdamer Rabbiner Walter Homolka beschäftigt nun auch die Justiz. Beim Landgericht Berlin geht es am kommenden Dienstag in mündlicher Verhandlung um einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag auf Anfrage bestätigte.

Die von Homolka beauftragte Anwaltskanzlei Behm Becker Geßner will erreichen, dass das Gericht dem Zentralrat untersagt, vorläufige Ergebnisse eines vom Zentralrat in Auftrag gegebenen Gutachtens zu möglichem Fehlverhalten von Homolka zu veröffentlichen. Hintergrund sind Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Abraham-Geiger-Kolleg, einer Ausbildungsstätte für liberale Rabbinerinnen und Rabbiner in Potsdam.

Der Zentralrat hatte das Gutachten bei der Anwaltskanzlei Gercke Wollschläger in Auftrag gegeben. Laut dem im Dezember 2022 veröffentlichten vorläufigen Gesamtergebnis liegen gegen Homolka 23 Verdachtsfälle von Fehlverhalten vor. Hierbei handele es sich bei 9 Vorwürfen um „mindestens den Anfangsverdacht einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit“, etwa in Bezug auf mögliche Vorteilsannahme, Nötigung und Beleidigung. Die Kanzlei sieht 11 Mal möglichen Machtmissbrauch und 3 Mal mutmaßliche „Diskriminierung unterhalb der Schwelle des Strafrechts“ und geht von einem persönlichen Fehlverhalten Homolkas als „Führungsperson bzw. Person mit großem Einfluss“ aus.

Vorwürfe laut Homolkas Anwälte nicht belegbar

Homolkas Anwälte werten die Anschuldigungen dagegen als „massive Persönlichkeitsrechtsverletzung“ und Vorverurteilung: „Nicht belegbare Vorwürfe“ seien als bereits erwiesen dargestellt worden. Es habe zudem keine Veranlassung gegeben, vor der geplanten Präsentation des finalen Gutachtens vorab die sogenannte Executive Summary zu veröffentlichen, die eine „umfassende Stellungnahme Homolkas nicht ansatzweise vollständig berücksichtigt“. Diese nehme auf „zahlreiche teils schwerwiegende Vorwürfe“ Bezug und entkräfte sie. Homolkas Stellungnahme war früheren Angaben zufolge kurz vor Veröffentlichung der ersten Ergebnisse des Gutachtens abgegeben worden.

Mit Verweis auf die Gutachter hatte Zentralratspräsident Josef Schuster Homolkas Verbleib in seinen bisherigen Ämtern angesichts der „Summary“-Ergebnisse als nicht mehr denkbar bezeichnet. Homolka hatte bereits angekündigt, sich von der Spitze des von ihm gegründeten Abraham-Geiger-Kollegs zurückzuziehen. Aktuell läuft eine Debatte darüber, wie eine neue Struktur aussehen könnte. (KNA)

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