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Florian Graf: Persönliche Erklärung

Persönliche Erklärung des Vorsitzenden der CDU-Fraktion desAbgeordnetenhauses, Florian GrafIch habe heute die Vorsitzende des Promotionsausschusses der Wirtschafts- undsozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam, Frau Prof. Dr.

Stand:

Persönliche Erklärung des Vorsitzenden der CDU-Fraktion des
Abgeordnetenhauses, Florian Graf

Ich habe heute die Vorsitzende des Promotionsausschusses der Wirtschafts- und
sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam, Frau Prof. Dr. Theresa
Wobbe gebeten, mir den Doktorgrad zu entziehen. Ich habe nach eingehender
Prüfung in den letzten Wochen festgestellt, dass ich den an mich selbst gestellten
Ansprüchen im Hinblick auf ein Standhalten meiner Dissertation in der Öffentlichkeit
nicht gerecht geworden bin. Insbesondere muss ich Nachhinein feststellen, dass ich
an einigen Stellen wissenschaftlich nicht fehlerfrei gearbeitet habe. Es ist aber nur
konsequent und es gebietet auch der Respekt gegenüber der wissenschaftlichen
Leistung aller anderen Promovierten, bei dem leisesten Zweifel den Titel abzugeben.
Ich bitte alle diejenigen, die ich enttäuscht habe, um Verzeihung.
Meinen Verbleib im Amt als Vorsitzender der CDU-Fraktion des
Abgeordnetenhauses werde ich in die Hände meiner Kolleginnen und Kollegen
legen. Ich werde die CDU-Fraktion für Donnerstag, den 3. Mai 2012, zu einer
Sonderfraktionssitzung einladen und dort in geheimer Abstimmung die
Vertrauensfrage stellen.

Zum Sachverhalt:
1. Promotionsverfahren
Am 21. April 2010 habe ich meine Dissertation zum Thema „Der
Entwicklungsprozess einer Oppositionspartei nach dem abrupten Ende langjähriger
Regierungsverantwortung“ eingereicht. Das Promotionsverfahren wurde am 23. April
2010 eröffnet, die Dissertation in einer Frist bis zum 23. August 2010 begutachtet
und angenommen. Für die Zeit vom 30. August bis 8. Oktober 2010 wurde die
Dissertation mit den Gutachten im Dekanat für den Promotionsausschuss ausgelegt.
Einwände wurden nicht erhoben. Die Disputation erfolgte am 18. Oktober 2010 und
meine Promotion zum „Dr. rer. pol.“ wurde von der Prüfungskommission
angenommen.
2. Veröffentlichungspflicht und Sperrvermerk
Am 21. Dezember 2010 habe ich gemäß der Promotionsordnung die
Pflichtexemplare bei der Universitätsbibliothek zur Veröffentlichung abgeliefert.
Beigefügt wurde ein Sperrvermerk meines Erstgutachters vom 6. Dezember 2010 mit
der Bitte, diese Exemplare bis zum 30. September 2011 zu sperren, d. h. nicht
öffentlich zugreifbar zu verwahren, da wichtige Teile dieser Arbeit noch in einer
Fachzeitschrift publiziert werden sollen. Um das Urheberrecht einzuhalten, darf die
Dissertation nicht vor einem bestimmten Zeitpunkt veröffentlicht werden (In den
Hinweisen zur Veröffentlichung heißt es wörtlich: „Die Annahme von Manuskripten
setzt voraus, dass diese nicht gleichzeitig an anderer Stelle zur Begutachtung
eingereicht und bisher weder in einem anderen Printmedium noch im Internet
veröffentlicht worden sind.“). Am selben Tag wurde mir die Promotionsurkunde vom
Dekanat ausgehändigt verbunden mit einem Schreiben des Dekans, welches mich
zur Führung des Doktortitels berechtigte.
Da es mir nicht möglich war, die Publikation in der genannten Frist abzuschließen,
hat mein Erstgutachter mit Schreiben vom 6. September 2011 um eine
Fristverlängerung bis zum 30. Juni 2012 gebeten, der die Bibliothek entsprochen hat.
Gestern Abend hat mir die Vorsitzende des Promotionsausschusses zudem
mitgeteilt, dass dies verfahrensfehlerhaft war, weil der Sperrantrag nicht an den
Promotionsausschuss gerichtet war. Das bedauere ich sehr.
Ich konnte in den letzten Wochen das Manuskript meiner Publikation fertig stellen
und es bei der „Zeitschrift für Parlamentsfragen“ kurz vor Ostern einreichen. Dort
befindet es sich laut deren Mitteilung vom 4. April 2012 im redaktionellen
Evaluationsprozess. Bei der Erarbeitung dieses Manuskriptes sowie im Nachgang
sind mir immer mehr Zweifel gekommen, ob ich den an mich selbst gestellten
Ansprüchen auch im Hinblick auf ein Standhalten meiner Dissertation in der
Öffentlichkeit gerecht werden kann. Ich kann dem nicht gerecht werden und habe
deshalb heute meine Konsequenzen gezogen. Das Manuskript werde ich
zurückziehen. Gleichzeitig habe ich heute veranlasst, dass die Exemplare der
Dissertation, die nach Ablauf der Sperrfrist durch einen Verlag publiziert werden
sollten, nicht vertrieben werden

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