DIE FAKTEN UND EINE ANDEUTUNG: Polizei, Datenschützer, Anwälte
DER LAPTOP UNDDIE POLIZEIInnenminister Rainer Speer legte in den vergangenen zwei Woche im Zusammenhang mit seinem verschwundenen Laptop auf die Feststellung Wert, er sei nicht erpressbar. Dabei ist nach Erkenntnissen der brandenburgischen Ermittlungsbehörden kein Versuch bekannt, Speer mit Daten von seinem Laptop zu erpressen.
Stand:
DER LAPTOP UND
DIE POLIZEI
Innenminister Rainer Speer legte in den vergangenen zwei Woche im Zusammenhang mit seinem verschwundenen Laptop auf die Feststellung Wert, er sei nicht erpressbar. Dabei ist nach Erkenntnissen der brandenburgischen Ermittlungsbehörden kein Versuch bekannt, Speer mit Daten von seinem Laptop zu erpressen.
Bestätigt wurde aus Ermittlungskreisen auch, dass an Speers Dienstfahrzeug, aus dessen Kofferraum der Laptop laut Speer verschwand, keine Einbruchsspuren gefunden wurden. Speer selbst hatte angegeben, den Wagen nach seiner Erinnerung per Funkfernbedienung verschlossen zu haben, als er sich am 30. Oktober 2009 zu einem Spaziergang aufgemacht habe. Er könne nicht ausschließen, dass der Schließmechanismus elektronisch manipuliert wurde. Hinweise darauf wurden nicht gefunden. Man gehe aber „zu 80 Prozent davon aus, dass der Laptop tatsächlich gestohlen wurde“, so ein Beamter gegenüber den PNN.
Speer hatte, soviel steht fest, den Ermittlern verschwiegen, dass er zum Zeitpunkt des vermeintlichen Verschwindens des Laptops nicht allein unterwegs war. Speer deklariert dies als Privatsache.
Speer hatte bei der Polizei auch angegeben, dass sich zwar dienstliche Dinge auf dem Laptop befunden hätten – aber keine Verschlusssachen.
DIE DATEN UND
DER DATENSCHUTZ
Doch die Verschlusssachen sind laut Datenschutzbestimmungen allein nicht entscheidend. Entscheidend ist nach Angaben der brandenburgischen Landesdatenschutzbeauftragten, ob Speer auf seinem Rechner personenbezogenen dienstliche Daten gespeichert hat: „Wenn personenbezogene Daten zu dienstlichen Zwecken auf mobilen Rechnern verarbeitet werden, stellt das Fehlen von Sicherheitsmaßnahmen einen Verstoß gegen die Bestimmungen des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes dar“, so die Datenschutzbeauftragte auf Anfrage der PNN.
Zur Begründung hieß es: „Der Einsatz mobiler Rechner für dienstliche Zwecke birgt Risiken für die Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität der darauf verarbeiteten personenbezogenen Daten. Es bedarf daher geeigneter Sicherheitsmaßnahmen. Das kann z.B. die verschlüsselte Speicherung personenbezogener Daten sein. Gleiches gilt auch für deren eventuelle Übertragung über Netze.“
Speer gab nach PNN-Informationen im Presserechtsstreit mit Springer an, keine Sicherungskopien der Laptopdaten zu haben. Damit hätte überprüft werden können, ob Daten, die an die Öffentlichkeit kommen und angeblich von Speers Laptop stammen sollen, von Dritten manipuliert wurden. Speer hatte selbst davon gesprochen, dass Material, das eventuell angeboten werde, manipuliert worden sein könnte.
Speer hatte offensichtlich auch keine Verschlüsselungssoftware aktiviert, die das Lesen gestohlener Daten für Dritte unmöglich gemacht hätte. Für dienstliche Mobilgeräte der Landesregierung gilt dies ausdrücklich – auch für private, die dienstlich genutzt werden.
Einschränkend heißt es von der Landesdatenschutzbeauftragten: „Soweit die dienstlichen, personenbezogenen Daten auf dem mobilen Rechner lediglich Kopien des Datenbestands auf den behördlichen Rechnern sind oder mit diesem regelmäßig synchronisiert werden, gehen wir davon aus, dass hiervon ohnehin eine Sicherheitskopie im Rahmen der üblichen Datensicherung erstellt wurde. Dies reicht aus, um die Verfügbarkeit der Daten sicherzustellen.“
Das heißt: Zumindest von den auf Speers verschwundenem Laptop befindlichen dienstlichen Daten müssen Kopien vorhanden sein.
Ansonsten, so die Datenschutzbeauftragte, gelten für den Minister die selben Pflichten im Umgang mit Daten und Rechnern wie für jeden Landesdiener auch: „Die Bestimmungen des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes gelten für die Verarbeitung personenbezogener Daten in der gesamten Landesverwaltung.“
Den normalen Landesdienern ist es im Wesentlichen nicht gestattet, private Rechner an das Dienstsystem anzuschließen. Gibt es doch eine Ausnahmegenehmigung, so muss sichergestellt sein, dass nach Abstöpseln vom dienstlichen Netz die dienstlichen Daten verschlüsselt sind. Besonders streng sind die Regeln für Heimarbeitsplätze. An Dienstrechnern etwa in den Ministerien werden gar Schnittstellen zugelötet, um das Andocken mit Privatgeräten zu verhindern.
SPEER, DER ANWALT,
UNTERSAGUNGEN
Zu Andeutungen im aktuellen „Spiegel“ über einen Betrug in seinem Umfeld, ließ Speer am Sonntag seinen Ministeriumssprecher Ingo Decker aktiv werden. Der ließ in dieser Angelegenheit eine „Presseunterweisung“ über den dienstlichen E-Mail-Verteiler des Ministeriums an die Medien verschicken. Darin versteig er sich dazu, den Adressaten in den Redaktionen die Verwendung dieser E-Mail zu untersagen. Im Anhang zu der von Speers Ministerium dienstlich verschickten E-Mail fand sich ein Schreiben von Speers Medienanwalt, der ihn im Streit mit dem Springerverlag privat vor Gericht vertritt. In der E-Mail versucht der Anwalt, eine Verdachtsberichterstattung zu einem angeblichen Betrugsverdacht, zu dem Speer von Springer-Journalisten befragt worden sein soll, zu unterbinden. Peter Tiede
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