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Brandenburg: Potsdamer Landtag konstituiert sich am 13. Oktober

Landtagssprecher Jürgen Itzfeldt: In keiner Phase haben wir eine parlaments- oder regierungslose Zeit

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Landtagssprecher Jürgen Itzfeldt: In keiner Phase haben wir eine parlaments- oder regierungslose Zeit Potsdam - Die neu gewählten 88 Abgeordneten des Potsdamer Landtags werden am 13. Oktober erstmals zusammenkommen. Für diesen Tag sei die konstituierende Sitzung anberaumt, sagte Landtagssprecher Jürgen Itzfeldt gestern. Nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis verfügt die bisherige Regierungskoalition von SPD und CDU über 53 der 88 Sitze. Die SPD kommt auf 33 Mandate (minus 4), die PDS auf 29 Sitze (plus 7), die CDU auf 20 (minus 5) und die DVU auf 6 (plus 1). Die erste Sitzung der neuen Legislaturperiode – sie muss laut Landesverfassung spätestens am dreißigsten Tag nach der Wahl sein – eröffnet der Alterspräsident. Danach beschließen die Abgeordneten zunächst die vorläufige Geschäftsordnung. Anschließend werden der Landtagspräsident, der Vizepräsident und die weiteren Mitglieder des Präsidiums gewählt. Der bisherige Landtagspräsident Herbert Knoblich (SPD) geht in den Ruhestand. Ob der alte und voraussichtlich neue Ministerpräsident, Matthias Platzeck (SPD), bei der konstituierenden Sitzung des Landtages gewählt wird, hängt davon ab, ob die Koalitionsverhandlungen bis dahin erfolgreich abgeschlossen sind. Platzeck kündigte an, zügig verhandeln zu wollen, um bis Mitte Oktober eine Regierung zu bilden. Laut Landesverfassung endet die Amtszeit des Ministerpräsidenten mit dem Zusammentritt eines neuen Landtages, die Amtszeit der Minister auch mit jeder anderen Art der Beendigung des Amtes des Regierungschefs. Der Ministerpräsident und auf sein Ersuchen auch die Minister sind laut Verfassung verpflichtet, die Geschäfte bis zum Amtsantritt ihrer Nachfolger fortzuführen. Itzfeldt betonte: „In keiner Phase haben wir eine parlaments- oder regierungslose Zeit.“ Kommt die Wahl des Ministerpräsidenten laut Landesverfassung nicht innerhalb von drei Monaten nach der Konstituierung des Landtags zu Stande, so gilt der Landtag als aufgelöst. Die Ernennung und Entlassung von Ministern ist in Brandenburg Sache des Ministerpräsidenten. dpa

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