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An dieser Stelle in einem Waldstück in Adlershof fanden Spaziergänger die Leiche der 19-Jährigen.

© dpa

Landgericht Berlin: Prozess: Schwangere mit Benzin übergossen und angezündet

Eine schwangere 19-Jährige wollte sich mit ihrem Ex-Freund, dem Vater ihres ungeborenen Kindes, versöhnen. Wenig später sterben sie und ihr Baby qualvoll. Nun müssen sich zwei 20-Jährige vor dem Berliner Landgericht für diese Tat verantworten.

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Berlin - Grausige Entdeckung: An einem kalten Januarmorgen finden Spaziergänger eine verkohlte Leiche im Südosten Berlins. Die 19-Jährige ist im achten Monat schwanger, als sie in einem Waldstück mit Benzin übergossen und angezündet wird. Die werdende Mutter verbrennt.

Am 8. Oktober beginnt der Prozess gegen zwei 20-Jährige am Landgericht in der Hauptstadt. Einer ist der Vater des toten Kindes. Ihm und seinem Kumpel wird gemeinschaftlicher, grausamer Mord aus niederen Beweggründen und Heimtücke zur Last gelegt. Die Ermittler gehen davon aus, dass mit dem Verbrechen die Geburt des Kindes verhindert werden sollte.

Eine kaum vorstellbare Tat

Was am Abend des 22. Januar dieses Jahres in dem kleinen Wald im Ortsteil Adlershof geschah, lässt den Atem stocken. Selbst erfahrene Ermittler waren erschüttert und sprachen von einer kaum vorstellbaren Tat. Viele Berliner zeigten ihre Anteilnahme und brachten Kerzen, Blumen und Plüschtiere zum Tatort.

Die jungen Männer sollen die Schwangere in den einsamen, dunklen Wald gelockt haben. Dort habe zunächst einer der beiden mit einem Teleskopschlagstock auf sie eingeprügelt. Dann hielten sie die Betriebsschülerin laut Anklage fest und versetzten ihr Messerstiche in den Bauch.

Maximal 15 Jahre Haft

Während einer das Opfer weiterhin festhielt, habe der andere Benzin aus einem Kanister auf die Schwangere geschüttet und sie bei vollem Bewusstsein mit einem Feuerzeug in Brand gesetzt. Die Frau habe laut Obduktion noch geatmet, als sie angezündet wurde, sagt Gerichtssprecher Tobias Kaehne.

Verhandelt wird vor einer Jugendstrafkammer. Werden die Angeklagten als Heranwachsende nach dem Jugendstrafrecht verurteilt, drohen maximal 15 Jahre Haft bei besonderer Schwere der Schuld. Beide sitzen in Untersuchungshaft und bezichtigen sich laut Gericht gegenseitig der Tat. Einen Beruf haben beide nicht erlernt. Einer schaffte keinen Schulabschluss.

Er wollte die Vaterschaft nicht akzeptieren

Die 19-Jährige hatte den Ermittlungen zufolge einem Treffen mit ihrem Ex-Freund nach etwa dreimonatiger Trennung zugestimmt. Als dieser und sein Kumpel sie mit einem Auto abholen, hoffte sie auf Versöhnung. Sie soll sich ein Leben mit dem Vater ihres Kindes gewünscht haben.

Es habe Hinweise gegeben, dass das Baby in der türkischen Familie des Kindsvaters unerwünscht gewesen sei, hieß es in Ermittlerkreisen nach der Tat. Auslöser des grausamen Mordes sei vermutlich ein Schreiben des Jugendamtes gewesen, hieß es. Darin sei der damals 19-Jährige aufgefordert worden, die Vaterschaft anzuerkennen. Das habe er aber auf keinen Fall akzeptieren wollen. (dpa)

Jutta Schütz, Anne Baum

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