Staatsanwalt fordert Höchststrafe: Prozess um Mord an schwangerer Berlinerin
Berlin - Die beiden mutmaßlichen Mörder der schwangeren Maria P. sollen nach dem Willen der Staatsanwaltschaft 15 Jahre hinter Gitter – nach Jugendstrafrecht ist dies die höchstmögliche Strafe.
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Berlin - Die beiden mutmaßlichen Mörder der schwangeren Maria P. sollen nach dem Willen der Staatsanwaltschaft 15 Jahre hinter Gitter – nach Jugendstrafrecht ist dies die höchstmögliche Strafe. Eren T., der Vater des toten Kindes, und Daniel M. hätten die 19-Jährige in einen Wald in Berlin-Adlershof gelockt, misshandelt, mit Benzin übergossen, bei lebendigem Leib verbrannt – grausam, heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen hätten die 20-Jährigen gehandelt. Daniel M. zudem aus Mordlust, hieß es im Plädoyer des Staatsanwalts. Dagegen verlangten die Verteidiger Freispruch.
Maria P., im achten Monat schwanger, habe „unerträgliche, unvorstellbare Qualen“ erlitten, sagte Staatsanwalt Martin Glage. Auch das Kind sei qualvoll im Bauch der Mutter erstickt. Eren T. hörte diese Worte äußerlich völlig regungslos.
Die Angeklagten sollen Maria P. am Abend des 22. Januar vorigen Jahres in ein Waldstück in Adlershof gelockt haben. Dort sei die 19-Jährige geschlagen, durch Messerstiche in den Bauch misshandelt, mit Benzin übergossen und angezündet worden. Kurz nach der Tat waren ihr Ex-Freund T. und dessen früherer Mitschüler verhaftet worden. Bei der Polizei hatten sie sich gegenseitig bezichtigt. Vor dem Landgericht schwiegen sie.
„An der Schuld der beiden Angeklagten gibt es keine vernünftigen Zweifel“, sagte Glage. Er könne sich dabei auf eine Vielzahl von Indizien wie DNA- und Benzinspuren, Aussagen von Daniel M., Chats der Angeklagten per Handy stützen. Eren T. habe das Kind nicht gewollt. Er habe sich mit Daniel M. einen „Mitvollstrecker“ gesucht, der keine Skrupel bei Gewalt hat und vorbestraft ist. M. habe die „barbarische Gewalttat“ als Helfer und zu seinem Vergnügen begangen.
Die Verteidiger setzten dem ein Plädoyer entgegen, in dem Fragezeichen dominierten. Sichere Feststellungen dazu, ob Eren T. am Tatort im Wald war, gebe es nicht, sagte der Verteidiger. So habe ein Zeuge erklärt, er habe zwei Personen in die Köllnische Heide in Adlershof gehen sehen. „Vielleicht waren es Daniel und Maria, vielleicht waren es andere Personen – wir wissen es nicht.“ Und vielleicht „war es ein furchtbarer Unfall“. Es sei völlig unklar, wer in dem Wald was und warum getan habe. „In dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten“, verlangten die Verteidiger. Das Urteil soll am Freitag fallen. Kerstin Gehrke
Kerstin Gehrke
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