URTEIL: Recht für Rechten
Der Ausschluss eines Abgeordneten der rechtsextremen DVU-Fraktion von einer Landtagssitzung war rechtswidrig. Das stellte das Landesverfassungsgericht am Donnerstag in einem Urteil fest.
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Der Ausschluss eines Abgeordneten der rechtsextremen DVU-Fraktion von einer Landtagssitzung war rechtswidrig. Das stellte das Landesverfassungsgericht am Donnerstag in einem Urteil fest. Die stellvertretende Parlamentspräsidentin Gerlinde Stobrawa hatte vor einem Jahr den Abgeordneten Markus Nonninger nach einem Ordnungsruf des Saales verwiesen. Nonninger hatte zuvor den SPD-Politiker Christoph Schulze indirekt mit Joseph Goebbels, Hitlers Propagandaminister, verglichen. Mit dem Ordnungsruf sei das Verhalten Nonningers bereits hinreichend sanktioniert gewesen, begründete das Gericht seine Entscheidung. dpa
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