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HINTERGRUND: Rechtsänderung

Nach dem Urteil des EuropäischenGerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg von Ende 2009 verstößt die ]rückwirkende Verlängerung/ ] der Sicherungsverwahrung gegen die Menschenrechte. Deutschland muss die Sicherungsverwahrung neu regeln.

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Nach dem Urteil des Europäischen

Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg von Ende 2009 verstößt die ]rückwirkende Verlängerung/ ] der Sicherungsverwahrung gegen die Menschenrechte. Deutschland muss die Sicherungsverwahrung neu regeln. Im Potsdamer Fall setzen die Ankläger trotzdem auf eine nachträgliche Verwahrung – weil die Möglichkeit schon im früheren Prozess thematisiert wurde.

Bundesweit ist die Zahl der Sicherungsverwahrungen in den vergangenen zwölf Jahren von 202 auf 500 Fälle gestiegen. Mindestens 80 Täter können sich auf das Straßburger Urteil berufen. Mehr als ein Dutzend von ihnen kam inzwischen auf freien Fuß. In Berlin sind laut Justiz sieben Gewalt- und Sexualstraftäter betroffen. Bis 2018 sollen weitere 13 Männer hinzu kommen.dpa/PNN

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