zum Hauptinhalt

DIE KOMMUNALVERFASSUNG: Rente mit 70 für Bürgermeister

Dritte erhalten auch künftig kein Klagerecht gegen die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen. Bürgermeister sollen künftig bis zum 70.

Stand:

Dritte erhalten auch künftig kein Klagerecht gegen die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen. Bürgermeister sollen künftig bis zum 70. Lebensjahr im

Amt bleiben dürfen. Wählbar sind sie künftig bis zum 62. Lebensjahr. Bisher betrug das letzte Einstiegsalter 59 Jahre, der Ausstieg musste mit 65 Jahren erfolgen. Weitere Regelungen sind das neue Haushaltsrecht der Kommunen („Doppik“) und die Direktwahl der Landräte ab 2010. Bisher werden die Landräte von den Kreistagen gewählt. Die neue Kommunalverfassung soll der Landtag im Dezember verabschieden und zu Jahresbeginn in Kraft treten. dpa

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })