
© dpa
Mordanklage gegen Ex-Bürgermeister: Scholl-Prozess bleibt eine Hängepartie
Gut fünf Monate nach Beginn des Mordprozesses gegen Heinrich Scholl wagt niemand eine Prognose, wann ein Urteil gesprochen wird. Die Verteidigung versucht Indizien zu erschüttern.
Stand:
Potsdam - Der Mordprozess gegen den Ex-Kommunalpolitiker Heinrich Scholl (70) bleibt eine Hängepartie. Zwar ist das Verfahren am Dienstag nach einer mehr als dreiwöchigen Pause vor dem Landgericht Potsdam fortgesetzt worden. Der 26. Verhandlungstag wurde jedoch bestimmt von Unterbrechungen
Bereits wenige Minuten nach dem Start zogen sich die Richter zum ersten Mal zurück, um über einen Beweisantrag der Verteidigung zu entscheiden. Ein weiterer Antrag der Verteidigung sorgte für erneut Unterbrechungen. Damit blieb zunächst unklar, wann die Beweisaufnahme beendet werden kann und die Plädoyers gehalten werden. Ein Urteil noch vor Ostern ist damit laut Gerichtssprecher nahezu ausgeschlossen.
Scholl steht seit Oktober vor Gericht. Der Ex-Bürgermeister von Ludwigsfelde soll seine Frau Brigitte (67) im Dezember 2011 erdrosselt haben. Der Angeklagte bestreitet dies. Er will zum Tatzeitpunkt eine Therme besucht haben. Aus Sicht der Potsdamer Staatsanwaltschaft fehlt ihm jedoch für die Tatzeit am 29. Dezember 2011 ein Alibi.
Rund 100 Zeugen hat das Gericht bislang vernommen. Aus Sicht der Verteidigung sind jedoch weitere Überprüfungen nötig. Außerdem zweifeln Scholls Anwälte Ermittlungsergebnisse an. Im Kern ihrer zahlreichen Beweisanträge zum Ende des Prozesses geht es darum, die Beweiskraft von Indizien zu erschüttern.
Das Gericht hat inzwischen vorsorglich weitere Verhandlungstermine bis zum 25. Juni eingeplant, wie ein Sprecher sagte. Ursprünglich wollte die Kammer Ende Februar ein Urteil sprechen. Als nächster Verhandlungstag ist dieser Donnerstag (28. März/9.30) geplant. (dpa)
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: