VON DER HAFT VERSCHONT: Schon vor der Tat sollte der Verdächtige ins Gefängnis. Der Richter ließ ihn frei
VON DER HAFT VERSCHONT Könnte Christian S. aus Berlin-Zehlendorf noch leben?
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VON DER HAFT VERSCHONT Könnte Christian S. aus Berlin-Zehlendorf noch leben? Hat ein Haftrichter in Berlin eine falsche Entscheidung gefällt, als er den Haftbefehl gegen den der Polizei bereits wegen mehrerer Gewalttaten bekannten Ken M. (Name geändert) außer Vollzug setzte? Der Staatsanwalt hat auf die Frage, ob dies die richtige Entscheidung war, leise gesagt: „Die Antwort ahnen sie wohl.“ Der Berliner Justizsprecher Michael Grunwald verweist auf die besonderen Auflagen, die sich aus dem Jugendstrafrecht ergeben. „Bevor ein Jugendlicher ins Gefängnis kommt, muss die Verhältnismäßigkeit noch einmal ganz besonders geprüft werden.“ Allerdings soll Ken M. bei seiner Vorführung nicht nur gefährliche Körperverletzung, sondern versuchter Totschlag vorgeworfen worden sein. Er hatte bei einer Schlägerei in einer Tankstelle ein Opfer so geschlagen, dass dieses in Lebensgefahr schwebte, sagte Klaus Eisenreich, der Sprecher der Berliner Gewerkschaft der Polizei (GdP) gestern. Die GdP fordere sein Jahren eine gesellschaftliche Diskussion zur Ächtung von Gewalt aus der auch politische Konsequenzen gezogen werden. Nichts passiere, obwohl die jährliche Kriminalitätsstatistik schon über einen längeren Zeitraum einen besorgniserregenden Anstieg der Gewaltdelikte in Berlin belegt. „Es ist mehr als fahrlässig, wenn ein Richter für den Mörder von Christian Schaldach, der am 23. Juni 2005 wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchtem Totschlag festgenommen wurde, Haftverschonung anordnet“ erklärte gestern der Landesbezirksvorsitzende der GdP, Eberhard Schönberg. das
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