Betrugsprozess gegen Linke-Politiker Jürgens: Staatsanwaltschaft will höhere Strafe - und legt Berufung ein
Der Linke-Politiker wurde am Montag wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Wahlfälschung zu einem Jahr und zwei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Der Staatsanwaltschaft ist das zu wenig.
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Potsdam - Der Betrugsprozess gegen den ehemaligen Landtagsabgeordneten Peer Jürgens (Linke) geht in die zweite Runde. Die Potsdamer Staatsanwaltschaft habe am Donnerstag Berufung eingelegt, teilte Behördensprecher Markus Nolte auf Anfrage mit. "Dabei geht es uns um die Strafhöhe", betonte er. Jürgens war am Montag vom Amtsgericht wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Wahlfälschung zu einem Jahr und zwei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Laut Urteil hatte er sich mit der Angabe von falschen Wohnsitzen über zehn Jahre hinweg knapp 87 000 Euro erschlichen. Die Staatsanwaltschaft hatte ein Jahr und zehn Monate Bewährungsstrafe gefordert.
Verteidiger forderte weitgehend Freispruch für Jürgens
Der Verteidiger von Jürgens, Norman Lenz, will sich erst kommende Woche zu einer möglichen Berufung von seiner Seite äußern. Lenz hatte weitgehend Freispruch für Jürgens gefordert. Über die Berufung muss als nächste Instanz das Landgericht Potsdam entscheiden.
Der 36-jährige Linke-Politiker hatte in dem Prozess lediglich eingeräumt, knapp zwei Jahre lang einen falschen Zweitwohnsitz in Potsdam angegeben zu haben. Jürgens hatte in seiner Zeit als Landtagsabgeordneter zunächst sein Elternhaus in Erkner und dann eine Mietwohnung in Beeskow (Oder-Spree) dem Landtag als Wohnsitze gemeldet. Nach Überzeugung des Gerichts hat Jürgens jedoch tatsächlich zunächst in Berlin und dann in Potsdam gewohnt. Daher hätte er weder die hohen Zuschüsse des Landtags kassieren noch für den Kreistag Oder-Spree kandidieren dürfen. (dpa)
Klaus Peters
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