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Bluttat im Spreewald: Streit um U-Haft nach Messerangriff auf Spreewald-Familie
Ein 26-Jähriger hat im August seine Eltern und seinen Bruder niedergestochen - und sich selbst schwer verletzt. en Haftantrag der Staatsanwaltschaft hat das Amtsgericht Cottbus jetzt abgelehnt.
Stand:
Cottbus/Werben - Der 26-jährige Mann, der im Spreewald seine Eltern und seinen Bruder niedergestochen haben soll, bleibt vorerst auf freiem Fuß. Der Haftantrag der Staatsanwaltschaft Cottbus sei vom Amtsgericht abgelehnt worden, sagte Oberstaatsanwalt Horst Nothbaum am Dienstag. Aus Sicht des Haftrichters bestehe weder Flucht- noch Verdunkelungsgefahr. Die Staatsanwaltschaft habe gegen den Beschluss erfolglos Beschwerde beim Landgericht Cottbus eingelegt. Sie prüfe eine weitere Beschwerde beim Oberlandesgericht Brandenburg, kündigte Nothbaum an. Zuvor hatte die "Lausitzer Rundschau" darüber berichtet.
Der 26-Jährige hatte gestanden, in der Nacht zum 13. August im Wohnhaus in Werben (Spree-Neiße) seine Eltern und den 16 Jahre alten Bruder niedergestochen zu haben. Als Motiv nannte er familiäre Probleme. Der Student hatte sich nach der Tat mit dem Messer selbst schwere Stichverletzungen zugefügt. Er wurde ebenso wie seine drei schwerverletzten Familienangehörigen im Krankenhaus behandelt. Einige Tage später entwich er aus der Psychiatrischen Klinik, ging zum Cottbuser Hauptbahnhof und versuchte, sich das Leben zu nehmen. Dabei verletzte er sich erneut. Gegen ihn wird wegen versuchten Totschlags ermittelt. (dpa)
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