Galopprennbahn: Streit um Zuschüsse für Hoppegarten
Gutachter haben Vorwürfe des Landesrechnungshofs gegen das Land wegen Zuwendungen für die Galopprennbahn Hoppegarten zurückgewiesen. Es geht darum, ob die Zahlungen vom Landtag genehmigt waren.
Stand:
Frankfurt (Oder) - In einem im Auftrag des Agrarministeriums von einer Berliner Anwaltskanzlei erarbeiteten Gutachten werden die Vorwürfe als "haltlos" bezeichnet, wie die "Märkische Oderzeitung" berichtet. Der Rechnungshof hatte das Land im Dezember gerügt, 1999 für die im Bundesbesitz stehende Anlage fünf Millionen Mark (etwa 2,5 Millionen Euro) ohne Ermächtigung durch den Landtag bereitgestellt zu haben. Eigentümer der Anlage ist die Treuhandnachfolgerin Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG).
Das Gutachten komme zu dem Ergebnis, dass es 1999 gar keine Zuwendung des Landes an die bundeseigene BVVG gegeben habe, schreibt das Blatt. Rückforderungsansprüche des Landes gegen die BVVG oder ihre Tochtergesellschaft GHG beständen nach Ansicht der Gutachter nicht, da das Land weder an die BVVG noch die GHG Leistungen aus Landeshaushaltsmitteln bestritten habe. (tso/ddp)
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