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Brandenburg: Taxifahrer müssen Karten akzeptieren

Berlin - Taxifahrgäste müssen die Möglichkeit haben, mit Karte statt mit Bargeld zu bezahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am Mittwoch entschieden, indem es zwei Eilanträge von Taxiunternehmern zurückwies.

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Berlin - Taxifahrgäste müssen die Möglichkeit haben, mit Karte statt mit Bargeld zu bezahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am Mittwoch entschieden, indem es zwei Eilanträge von Taxiunternehmern zurückwies. Diese hatten sich gegen die seit Mai geltende Taxentarifverordnung gerichtet, die die Verpflichtung vorsieht, auch bargeldloses Zahlen zu ermöglichen. Nur wer ein funktionsfähiges Abrechnungsgerät in seinem Wagen hat und mindestens drei verschiedene, gebräuchliche Kreditkarten akzeptiert, darf Fahrgäste befördern. Die Kläger hielten sowohl die Anschaffungskosten in Höhe von 500 Euro als auch die weiteren Betriebskosten für zu hoch und sahen sich in ihrer Berufsfreiheit beeinträchtigt. Dem widersprach das Gericht. Die Verordnung sei „mit der Berufsfreiheit vereinbar, weil sie vernünftigen Gründen des Gemeinwohls diene“. Das bargeldlose Zahlen sei weit verbreitet, hieß es in der Begründung. Gerade ausländischen Touristen werde eine Beförderung erschwert, wenn sie nicht mit Karte zahlen könnten. Zudem hielten sich die Kosten für die Anschaffung in Grenzen und könnten außerdem durch einen Kreditkartenzuschlag in Höhe von 1,50 Euro ausgeglichen werden. IHK und Taxiverband hatten sich für die neue Regelung ausgesprochen. Gegen die Beschlüsse kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. sik

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