Brandenburg: Trennungsgeld: PDS darf nun Akten einsehen Betroffene werden informiert
Potsdam - Brandenburgs PDS-Opposition wird nach Einsicht in die Trennungsgeld-Akten entscheiden, ob ein Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der Affäre beantragen wird. „Von dem Bild, das wir uns aus den Akten machen, werden unsere weiteren Schritte abhängen“, sagte Heinz Vietze, parlamentarischer Geschäftsführer der PDS-Landtagsfraktion, am Dienstag gegenüber den PNN.
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Potsdam - Brandenburgs PDS-Opposition wird nach Einsicht in die Trennungsgeld-Akten entscheiden, ob ein Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der Affäre beantragen wird. „Von dem Bild, das wir uns aus den Akten machen, werden unsere weiteren Schritte abhängen“, sagte Heinz Vietze, parlamentarischer Geschäftsführer der PDS-Landtagsfraktion, am Dienstag gegenüber den PNN. Zuvor hatte die Landesregierung nach langem Tauziehen entschieden, dass Vietze nun doch Einsicht in die Trennungsgeld-Akten hochrangiger Juristen Brandenburgs nehmen darf, die nach Einschätzung einer externen Expertenkommission zu viel Trennungsgeld bezogen haben. Allerdings würden Angaben zur Privatsphäre geschwärzt und die Betroffenen über die beantragte Akteneinsicht informiert, erläuterte Staatskanzleichef Clemens Appel. Im Vorfeld hatte sich Justizministerin Beate Blechinger (CDU), unterstützt von der CDU-Landtagsfraktion, vehement gegen die Akteneinsicht gesträubt – und auf eine drohende Verletzung der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Juristen verwiesen. Doch stellte selbst der Landesdatenschutzbeauftragte Alexander Dix klar, dass das verfassungsmäßig garantierte Recht auf Akteneinsicht von Abgeordneten in diesen Fällen höher zu bewerten sei als einzelne Persönlichkeitsrechte, wobei intime Daten etwa zu Scheidungen oder Krankheitsdiagnosen zu schwärzen seien. Vietze selbst äußerte Genugtuung über den Teilerfolg: Schließlich habe er lange vergeblich auf Akteneinsicht gedrängt, nachdem Platzeck im Januar 2004 eine konsequente Aufklärung der Trennungsgeld-Affäre versprochen hat, die noch immer ausstehe. Dass Blechinger als zuständige Verfassungsministerin vom Datenschutzbeauftragten über den Rang des Verfassungsrechtes auf Akteneinsicht von Abgeordneten belehrt werden musste, kommentierte Vietze mit der „Einarbeitungsphase“ der neuen Justizministerin. Vietze will unter anderem auch die Trennungsgeld-Akte im Fall des Präsidenten des Frankfurter Oberverwaltungsgerichtes Dieter Liebert einsehen. Mit Liebert hatte das Justizministerium kürzlich einen Vergleich geschlossen, nach dem dieser rund 20 000 Euro Trennungsgeld an die Landeskasse zurückzahlt. Liebert soll rund 50 000 Euro zu Unrecht erhalten haben. Das Disziplinarverfahren gegen Liebert wurde eingestellt. Als Begründung wurde erklärt, dass dem Gerichtspräsidenten bei der Ausfüllung seiner Trennungsgeld-Anträge kein Dienstvergehen nachzuweisen war. Den früheren Vorwurf der Expertenkommission, dass Liebert falsche Angaben in den Trennungsgeld-Anträgen gemacht habe, hält das Justizministerium nicht mehr aufrecht. Was den Ausschlag für diese Neubewertung gab, ist bislang völlig unklar. thm
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