Brandenburg: Urteile zum „Bombodrom“ liegen vor
Potsdam - Das Verwaltungsgericht Potsdam hat gestern die schriftlichen Urteile zu den Musterklagen gegen das sogenannte Bombodrom in der Kyritz-Ruppiner Heide vorgelegt. Die in den Verfahren unterlegene Bundesrepublik könne nun innerhalb von vier Wochen die Zulassung einer Berufung beantragen, teilte das Gericht gestern mit.
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Potsdam - Das Verwaltungsgericht Potsdam hat gestern die schriftlichen Urteile zu den Musterklagen gegen das sogenannte Bombodrom in der Kyritz-Ruppiner Heide vorgelegt. Die in den Verfahren unterlegene Bundesrepublik könne nun innerhalb von vier Wochen die Zulassung einer Berufung beantragen, teilte das Gericht gestern mit. Über den Zulassungsantrag und eine mögliche Berufung würde das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entscheiden. Das Verwaltungsgericht Potsdam hatte am 31. Juli drei Musterklagen gegen die militärische Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide verhandelt. ddp
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