Sexualstraftäter: Uwe K. bleibt vorerst in geschlossener Psychiatrie
Der Ende Januar nach elf Jahren aus der Haft entlassene Sexualstraftäter Uwe K. bleibt weiter in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik in Brandenburg/Havel.
Stand:
Brandenburg/Havel - Das Amtsgericht Brandenburg/Havel verfügte eine Verlängerung der vorläufigen Unterbringung von Uwe K. bis zum 5. Mai. Der Beschluss sei bereits am Donnerstag gefallen, sagte eine Gerichtssprecherin. Eine weitere Verlängerung der Frist sei gesetzlich nicht möglich.
Eine endgültige Entscheidung über die Zukunft des Mannes soll ein psychiatrisches Sachverständigen-Gutachten bringen, das in der geschlossenen Psychiatrie erstellt wird. Es soll Grundlage für ein Hauptsacheverfahren werden, bei dem über einen längerfristigen Verbleib von Uwe K. in einer Klinik entschieden wird.
Uwe K. hatte zwischen 1992 und 1995 neun Mädchen in Falkensee vergewaltigt. Er wurde dafür zu einer hohen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Der Bundesgerichtshof kassierte das Urteil jedoch, weil eine Sicherungsverwahrung ausgeschlossen ist, wenn die Taten vor 1995 auf dem Gebiet der ehemaligen DDR begangen wurden. Der Mann wurde in einem neuen Urteil zu elf Jahren Haft verurteilt.
Eine nachträgliche Sicherungsverwahrung ist nur möglich, wenn sich während der Haft neue Tatsachen ergeben. K. wurde Ende Januar entlassen, obwohl er von Gutachtern als gefährlich eingeschätzt wird. Die Entlassung löste eine bundesweite Diskussion um Gesetzeslücken bei der Sicherungsverwahrung aus. Anfang Februar ordnete das Amtsgericht per Eilverfahren die vorläufige Unterbringung des Mannes an. Das Bundesjustizministerium will die Lücken möglichst schnell schließen. (tso/ddp)
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