PFLEGEBEDÜRFTIGE: Verantwortung
PFLEGEBEDÜRFTIGE Die Verantwortung des Krankenhauses für pflegebedürftige Patienten endet nicht einfach nur mit der Entlassung, sagt Sigurd Peters von der Senatsgesundheitsverwaltung. Laut Berliner Krankenhausgesetz muss die Klinik die Angehörigen über die bevorstehende Entlassung informieren, falls der Patient dazu nicht allein in der Lage ist.
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PFLEGEBEDÜRFTIGE Die Verantwortung des Krankenhauses für pflegebedürftige Patienten endet nicht einfach nur mit der Entlassung, sagt Sigurd Peters von der Senatsgesundheitsverwaltung. Laut Berliner Krankenhausgesetz muss die Klinik die Angehörigen über die bevorstehende Entlassung informieren, falls der Patient dazu nicht allein in der Lage ist. Außerdem muss das Krankenhaus die zu entlassenden Patienten über die Angebote an Sozialstationen informieren. Kann sich der Patient nicht selbst um die weiter gehende Betreuung kümmern, dann muss die Klinik den Kontakt zur Sozialstation herstellen.Für die Kontrolle ist der Amtsarzt des Bezirks zuständig. I.B.
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