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HINTERGRUND: Verfassungsgericht kipptThüringenreform

In Thüringen hat das Landesverfassungsgericht die dort geplante Kreisreform erst einmal gestoppt. Das Vorschaltgesetz für die von der rot-rot-grünen Koalition geplante Kreis- und Gemeindereform wurde für nichtig erklärt – wegen eines Formfehlers: Das Protokoll über eine Anhörung im Innenausschuss habe den Abgeordneten nicht zur Verfügung gestanden, als 2016 das Gesetz beschlossen wurde.

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In Thüringen hat das Landesverfassungsgericht die dort geplante Kreisreform erst einmal gestoppt. Das Vorschaltgesetz für die von der rot-rot-grünen Koalition geplante Kreis- und Gemeindereform wurde für nichtig erklärt – wegen eines Formfehlers: Das Protokoll über eine Anhörung im Innenausschuss habe den Abgeordneten nicht zur Verfügung gestanden, als 2016 das Gesetz beschlossen wurde. Gegen die Reform selbst, „insbesondere die Mindesteinwohnerzahlen und die Stärkung zentralörtlicher Strukturen“, hat das Gericht laut Pressemitteilung aber „keine verfassungsrechtlichen Bedenken“. Die Landesverfassung verwehre es dem Gesetzgeber „insbesondere nicht, prognostisch auf künftige Einwohnerzahlen abzustellen und dabei von dem Instrument einer Bevölkerungsvorausberechnung Gebrauch zu machen“. thm

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