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BBI-Klagen: Verhandlung der Klagen gegen Nachflugregelung im September

Die Klagen von Umlandgemeinden gegen die geplante Nachtflugregelung am Hauptstadtflughafen BBI werden im September vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt

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Die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht sei für den 20. und 21. September geplant, sagte der Sprecher des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, Wolfgang Bier, am Dienstag. Wann genau das Urteil fällt, sei noch offen. Es werde einen separaten Verkündungstermin geben. Die Gemeinden Blankenfelde-Mahlow, Eichwalde, Großbeeren und Schulzendorf haben gegen den ergänzenden Planfeststellungsbeschluss zur Nachtflugregelung geklagt. Sie halten ihn für rechtswidrig. Der Flughafenbetreiber habe nicht nachgewiesen, dass es überhaupt einen Bedarf für Flüge in Randzeiten gibt. Es sei nicht ausreichend zwischen den wirtschaftlichen Interessen und dem Gesundheitsinteresse der lärmgeplagten Bürger abgewogen worden.

Die Nachtflugregelung sieht vor, dass es lediglich zwischen Mitternacht und 5.00 Uhr morgens keine Starts und Landungen geben dürfe. Ausnahmen sollen für Postflugzeuge, Regierungsmaschinen und in Notfällen auch für Linienflieger gelten. In den Randzeiten zwischen 22.00 Uhr und 24.00 Uhr sowie zwischen 5.00 Uhr und 6.00 Uhr sollen aber Flüge möglich sein.

Der neue Flughafen in Schönefeld soll am 3. Juni 2012 in Betrieb gehen. Der Arbeitstitel BBI (Berlin Brandenburg International) soll verschwinden, künftig wird das internationale Kürzel BER verwendet. dpa

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