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STREIT UM NACHTFLÜGE: Verkürzter Schlaf

DER BEDARFFür Flüge in der Nacht gebe es „einen elementaren Bedarf“ sagte der Experte Kar Friedrich Müller am Mittwochabend auf einer Veranstaltung der Industrie- und Handelskammer (IHK). Nur dann seien Interkontinental-Flüge möglich, bei denen die Maschinen früh ankommen oder spät starten müssten.

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DER BEDARF

Für Flüge in der Nacht gebe es „einen elementaren Bedarf“ sagte der Experte Kar Friedrich Müller am Mittwochabend auf einer Veranstaltung der Industrie- und Handelskammer (IHK). Nur dann seien Interkontinental-Flüge möglich, bei denen die Maschinen früh ankommen oder spät starten müssten.

DAS KONZEPT

Das Bundesverwaltungsgericht hat ein grundsätzliches Flugverbot zwischen 0 Uhr und 5 Uhr vorgegeben. Von 22 Uhr bis 0 Uhr sowie von 5 Uhr bis 6 Uhr darf geflogen werden; wobei ab 23.30 Uhr und bis 5.30 nicht planmäßig gestartet und gelandet werden darf. Durchschnittlich soll es 77 geben; in Spitzenzeiten 103.

DIE REAKTIONEN

Das Konzept sei ein Kompromiss, der dazu führe, dass die Zahl der maximal möglichen Nachtflüge bereits 2023 erreicht werde, kritisiert Flughafenchef Rainer Schwarz. Dann sei kein Wachstum mehr möglich. Anwohner fordern dagegen ein generelles Flugverbot zwischen 22 Uhr und 6 Uhr, um in Ruhe schlafen zu können. kt

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