DIE MASSNAHMEN DES NEUEN POLIZEIGESETZES: Videoüberwachung und Eingriffe in die Telekommunikation
Vor allem vier Maßnahmen kennzeichnen das neue Polizeigesetz: die Möglichkeit einer umfassenden Videoüberwachung und von Eingriffen in die Telekommunikation, die Wohnraumüberwachung (Großer Lauschangriff) und die anlassbezogene Kennzeichenfahndung. Dabei ist die Kontrolle im Telekommunikationsbereich und von Kennzeichen zunächst auf zwei Jahre begrenzt.
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Vor allem vier Maßnahmen kennzeichnen das neue Polizeigesetz: die Möglichkeit einer umfassenden Videoüberwachung und von Eingriffen in die Telekommunikation, die Wohnraumüberwachung (Großer Lauschangriff) und die anlassbezogene Kennzeichenfahndung. Dabei ist die Kontrolle im Telekommunikationsbereich und von Kennzeichen zunächst auf zwei Jahre begrenzt. Über alle Maßnahmen hat das Innenministerium dem Innenausschuss des Landtages jährlich einen Bericht vorzulegen.
Videoüberwachung:
Nach einer fünfjährigen Versuchsphase an vier Standorten, die am 20. Dezember ausgelaufen wäre, wird die Videoüberwachung im Gesetz festgeschrieben. Sie ist künftig an öffentlich zugänglichen, besonders gefährdeten Orten zulässig. Dabei dürfen die Aufzeichnungen nicht länger als 48 Stunden lang gespeichert werden.
Wohnraumüberwachung:
Die Neuregelung soll aus Sicht der Regierung vor allem dem Grundrechtsschutz dienen, beispielsweise dem Schutz eines besonderen Vertrauensverhältnisses Betroffener zu Trägern von Berufsgeheimnissen wie Rechtsanwälten und Geistlichen. Jeder Betroffene ist nach einer solchen Maßnahme nachträglich zu unterrichten. Sie kann nur auf Anordnung eines Amtsrichters angewendet werden.
Eingriffe in die Telekommunikation:
Dazu gehört die Möglichkeit, zur Gefahrenabwehr die Telekommunikation zu verhindern oder zu unterbrechen sowie die Handy-Ortung mit Hilfe des so genannten IMSI-Catchers. Die Handy-Ortung soll hauptsächlich dazu dienen, hilflose Menschen oder potenzielle Selbstmörder zu finden.
Anlassbezogene Kennzeichenfahndung:
Die neue Befugnis soll es in einer akuten Bedrohungslage ermöglichen, den Durchgangsverkehr schnell und automatisch auf gesuchte Kfz-Kennzeichen hin zu kontrollieren. dpa
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