HINTERGRUND: Vier Alarmstufen bei Hochwassergefahr
Bei Hochwassergefahr können zum Schutz der Bevölkerung vier Alarmstufen ausgerufen werden.Alarmstufe 1: Meldedienst.
Stand:
Bei Hochwassergefahr können zum Schutz der Bevölkerung vier Alarmstufen ausgerufen werden.
Alarmstufe 1: Meldedienst. Informationen zu Pegelständen werden erfasst und an Städte und Gemeinden weitergeleitet. Diese Stufe wird ausgelöst, wenn der festgelegte Richtwert des Wasserstandes am Richtpegel überschritten und ein weiterer Anstieg erwartet wird.
Flüsse, Bäche und andere Gewässer beginnen auszuufern.
Alarmstufe 2: Kontrolldienst. Besonders gefährdete Bauwerke und Gewässerabschnitte werden kontrolliert. Wehre und Deiche werden auf Schäden und ihre Funktionstüchtigkeit hin überprüft, kleinere Gewässer beobachtet. Das Wasser reicht dann bei eingedeichten Flüssen bis an den Deichfuß. Grünland und Forstflächen sind bereits überschwemmt.
Alarmstufe 3: Wachdienst. Deiche, Wehre und Wasserläufe werden ständig beobachtet. Eventuelle Schäden an den Anlagen sollen sofort behoben werden. Die Gemeinden müssen Helfer zur Verfügung stellen. Die Vorbereitungen für den Katastrophenfall laufen. Dabei sind Grundstücke, Straßen oder Keller überflutet. Das Wasser reicht bis auf etwa halbe Deichhöhe.
Alarmstufe 4: Katastrophenabwehr. Es besteht die Gefahr, dass Deiche und Dämme überflutet werden. Es werden Maßnahmen zur Evakuierung vorbereitet. Bei der Verteidigung von Deichen und Anlagen wird unter anderem auch das Technische Hilfswerk einbezogen. Größere Flächen sind überflutetet, Straßen und Anlagen in bebauten Gebieten stehen unter Wasser. dpa
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: