KLAGE ABGEWIESEN: Wildau und Königs Wusterhausen gescheitert
Die Gemeinden Wildau und Königs Wusterhausen sind mit ihren Klagen gegen eine Flugroute am neuen Hauptstadtflughafen gescheitert. Es ging um die geplanten Überflüge von der südlichen Startbahn.
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Die Gemeinden Wildau und Königs Wusterhausen sind mit ihren Klagen gegen eine Flugroute am neuen Hauptstadtflughafen gescheitert. Es ging um die geplanten Überflüge von der südlichen Startbahn. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies die Klagen am Mittwoch ab. Das festgesetzte Abflugverfahren sei rechtmäßig, teilte das Gericht mit. Die Gemeinden hatten sich gemeinsam mit Anwohnern gewehrt. Aus ihrer Sicht ist die Route aus Lärmschutzgesichtspunkten rechtswidrig. Zudem hatten die Kläger mit dem Fehlen einer Umweltverträglichkeitsprüfung argumentiert.
Die jetzt angefochtene Flugroute folgt der A10 zwischen den Stadtzentren von Wildau und Königs Wusterhausen. Die Gemeinden hatten eine Alternativroute vorgeschlagen – entlang der A13 nach Süden. Dies sei keine vorzugswürdige Alternative, urteilten die Richter, da dann der Abstand zwischen den Ab- und Anflügen kürzer und der Flugverkehr damit komplexer würde. Auch von unzumutbarem Lärm seien die Kläger nicht betroffen, heißt es im Urteil weiter.
Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen. dpa
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