Nach Anschlag auf Asylheim: Wollte er Flüchtlinge töten?
Im Prozess gegen Asylheim-Zündler aus Jüterbog haben sich einige Widersprüche ergeben. Die Aussagen des
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Potsdam/Jüterbog - Eine zentrale Frage des Prozesses um den wegen versuchten Mordes angeklagten Asylheim-Zündler von Jüterbog ist, ob der 21-jährige Täter mit Tötungsvorsatz handelte. Beantwortet ist diese Frage nach dem zweiten von sechs angesetzten Verhandlungstagen freilich noch nicht. Gleichwohl haben sich am gestrigen Montag im Verhandlungssaal des Landgerichts Potsdam erste Widersprüche ergeben.
Zum Verständnis: Für einen Tatvorsatz hätte der Jüterboger am 1. Oktober 2016 beim Werfen der zwei Molotowcocktails auf die Unterkunft ernsthaft für möglich halten müssen, dass Bewohner dabei sterben – und dies billigend in Kauf nehmen müssen. Dass er die Brandsätze geworfen hatte, hat er eingeräumt. Vor Gericht sagte P. aus, er hätte das Asylheim Tage vor seiner Tat ausgekundschaftet und von außen durch das Fenster einen Abstellraum erkannt, in dem nur Umzugskartons standen. Auf ebenjenes Fenster habe er bewusst seine zwei Brandsätze geworfen, er habe nicht gewollt, dass jemand ernsthaft zu Schaden komme. Vielmehr habe er nur einem der Bewohner einen Schrecken einjagen wollen, weil dieser ihn eine Woche zuvor bestohlen hatte, sagt der 21-Jährige.
Für die minderjährigen Flüchtlinge im Heim bedeutete die Tat ein Grauen
Am gestrigen Montag aber sagten zwei Betreuer des Asylheims übereinstimmend vor Gericht: Von außen sei der Raum wegen einer Gardine auch in den Tagen vor der Tat gar nicht einsehbar gewesen. Nie habe der Raum leer gestanden, stattdessen hätten neben Fahrrädern auch Betten in dem Raum gelagert.
Ohne Tötungsvorsatz auch kein – versuchter – Mord, also eine geringere Strafe. Infrage käme dann eine Verurteilung wegen Sachbeschädigung und versuchter, auch schwerer Brandstiftung. Fakt ist: Passiert ist nach dem Anschlag wenig. Kein Bewohner kam zu Schaden, die Flammen griffen nicht auf das Haus über. Einzig eine Gardine und ein Stück Rasenfläche vor der Unterkunft brannten. Einer der Betreuer konnte die Flammen schnell mit seiner Jacke ersticken. Für die im Heim wohnenden unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge bedeutete die Tat ein Grauen. Am Morgen seien sie von einem Betreuer über den nächtlichen Angriff informiert worden, sagt ein Heimmitarbeiter. „Einige der Jungs wurden schon in ihren Heimatländern gefoltert – mit sichtbaren Folgen.“ Nach der Tat seien sie verängstigt und sprachlos gewesen.
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