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Aus dem GERICHTSSAAL: „ ... dann fliegt das Stadthaus in die Luft!“

Anklage: Per Handy Sprengstoffexplosion, Brandstiftung und Mord angekündigt / Verfahren ausgesetzt

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Aus dem GERICHTSSAALAnklage: Per Handy Sprengstoffexplosion, Brandstiftung und Mord angekündigt / Verfahren ausgesetzt Die Polizisten in der Notrufzentrale mussten im Zweifel davon ausgehen, dass es der Anrufer ernst meint. Am 12. Juni 2004 um 3.15 Uhr meldete sich eine männliche Stimme bei der 110 und drohte: „Am 13. Juni fliegt das Stadthaus oder ein anderes Wahllokal in die Luft, wenn sich die rot-grüne Scheiße Jakobs nicht verpisst.“ Vierzig Minuten später wählte der Mann erneut die Notrufnummer. Nunmehr kündigte er an, er werde nur eine leichte Brandbombe zünden. Ein dritter Anruf erreichte die Beamten exakt um 4.51 Uhr. Jetzt erklärte der Potsdamer: „Ich werde nichts in die Luft jagen, sondern nur in Brand setzen, und zwar den Schweineverein der Idioten bei dem Bürgermeister Jakobs.“ Es dauerte nicht lange, den Adressaten der perversen Botschaften zu ermitteln. Gestern musste sich Bernd B. (51, Name geändert) vor dem Amtsgericht dafür verantworten, per Handy eine Sprengstoffexplosion, Brandstiftung und Mord angekündigt zu haben. Der am Schlaatz wohnende Arbeitslose wollte davon nichts mehr wissen, schob alle Schuld auf den Alkohol. „Ich habe mich bloß gewundert, wieso die Kripo bei mir Sturm geklingelt hat.“ Er sei erst von den Beamten darüber in Kenntnis gesetzt worden, was er für einen Mist verzapft habe, beteuerte der Angeklagte. „Sie wollen also behaupten, dass Sie sich überhaupt nicht an die Anrufe erinnern können?“, vergewisserte sich Richterin Kerstin Devriel ungläubig. Bernd B. – vorbestraft wegen Sachbeschädigung, Beleidigung, mehrfachen Diebstahls, Verstoßes gegen das Waffengesetz, Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Nötigung – nickte. „Ich hatte ja immerhin 2,44 Promille intus.“ Der Arzt attestierte dem Langhaarigen bei der Blutabnahme, deutlich unter Alkohol zu stehen. Allerdings konnte Bernd B. in jener Nacht noch deutlich sprechen und klar denken. So kam für das Gericht eine Verurteilung wegen Vollrausches nicht in Frage. Der einzige Polizeizeuge – ein weiterer hatte sich entschuldigt – hätte nicht gereicht, das Tatgeschehen ausreichend zu erhellen. Die Vorsitzende setzte das Verfahren aus und beschloss die Ladung sämtlicher aus der Akte ersichtlicher Zeugen. Außerdem soll ein Rechtsmediziner hinzugezogen werden, um Auskunft darüber zu erteilen, wie weit der Angeklagte durch den genossenen Alkohol in seiner Steuerungsfähigkeit beeinträchtigt war. Als neuer Verhandlungstermin wurde der 20. Januar 2005 anberaumt. Gabriele Hohenstein

Gabriele Hohenstein

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