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Aus dem GERICHTSSAAL: „... dann landest du im Schwielowsee!“

Uneidliche Falschaussage und versuchte Strafvereitelung nicht zu beweisen

Stand:

Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass Alexander W. am 8. November 2003 an der Bushaltestelle Konrad-Wolf-Allee u. a. mehrfach „Heil Hitler“ brüllte. Zur Mittagszeit des 9. Januar 2004 rempelte der Neo-Nazi nach Ansicht des Richters in Bergholz-Rehbrücke absichtlich einen Marokkaner an, beschimpfte ihn mit Worten wie „ Kanake“ und „Scheiß-Ausländer“. Alexander W. wurde wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie Beleidigung verurteilt. Der Potsdamer ging dagegen in Berufung. Am 15. November 2004 verhandelte das Landgericht in dieser Sache, lud als Zeugen auch Timo P., der an jenem Januartag mit Alexander W. unterwegs war. Der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft hegte nach dessen Aussage den Verdacht, Timo P. hätte „bewusst wahrheitswidrig“ bekundet, sich an den genauen Wortlaut der ausgestoßenen Beschimpfungen nicht mehr erinnern zu können, um Alexander W. zu einem Freispruch zu verhelfen.

Gestern saß Timo P. (31) nun wegen uneidlicher Falschaussage sowie versuchter Strafvereitelung selbst auf der Anklagebank – und bestritt die Vorwürfe. Er habe bereits in der 1. Instanz erklärt, dass Alexander „irgend etwas Ausländerfeindliches“ von sich gegeben habe. Was es konkret war, wisse er nicht mehr, da er sich auf das Gerangel zwischen seinem einstigen Kumpel und dem Marokkaner konzentriert habe. Außerdem sei er betrunken gewesen. „Obwohl mir Alexander kurz vor der Berufungsverhandlung in meiner damaligen Wohnung Am Schlaatz drohte, ich solle mir sehr genau überlegen, was ich sage, sonst könnte es passieren, dass ich mich mit einem Motorblock um den Hals im Schwielowsee wiederfinde, habe ich bei der 2. Instanz das selbe ausgesagt wie beim Amtsgericht“, betonte der Umschüler.

„Sie waren aus der Sicht des damaligen Angeklagten Alexander W. also ein wichtiger Belastungszeuge“, warf der Staatsanwalt ein. „Was sollten sie denn bei der Berufungsverhandlung versichern?“ Konkret habe Alexander nichts geäußert, dennoch sei er sei von der Drohung „stark beeindruckt“ gewesen, betonte Timo P. „Aber als Zeuge muss man die Wahrheit sagen. Das habe ich getan. Als Angeklagter darf man auch lügen“, gab der Potsdamer zum Besten. Er muss es wissen, schließlich ist er achtfach vorbestraft, steht zudem unter Bewährung.

Gestern wurde Timo P. allerdings von den Vorwürfen freigesprochen. „Dem Angeklagten konnte nicht bewiesen werden, dass er sich bewusst wahrheitswidrig geäußert hat. Dafür spricht auch sein kontinuierliches Aussageverhalten“, begründete Amtsrichterin Kerstin Devriel den „Persilschein“. Hoga

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