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AUS DEN AKTEN DES LANDESHAUPTARCHIVS: 10 000 Essnäpfe für die SS

Der Landrat in Nauen begründet die ungesetzliche Beschlagnahmung der Haël-Werkstätten gegenüber dem Regierungspräsidenten in Potsdam schriftlich am 8. September 1933: „Es sollte damit verhindert werden, dass die Besitzerin Lagerbestände oder sonstige Werte aus dem Werk entnimmt und sich dadurch flüssige Mittel zu staatsfeindlicher Betätigung verschafft.

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Der Landrat in Nauen begründet die ungesetzliche Beschlagnahmung der Haël-Werkstätten gegenüber dem Regierungspräsidenten in Potsdam schriftlich am 8. September 1933: „Es sollte damit verhindert werden, dass die Besitzerin Lagerbestände oder sonstige Werte aus dem Werk entnimmt und sich dadurch flüssige Mittel zu staatsfeindlicher Betätigung verschafft.“ Ein Kaufinteressent wendet sich am 13. September 1933 nach gescheiterter Verhandlung an den Gemeindevorsteher von Marwitz: „Aus dem Marwitzer Werk muss mit der Zeit ein deutsches Unternehmen entstehen ohne Einfluss nichtarischer Personen.“ Er empfiehlt weiter, „ganz energisch mit diesem Herrn Vertreter von Heymann-Loebenstein, Red.] umzugehen und evtl. anzudeuten, dass auch schliesslich andere Schritte unternommen werden können, um diesen nichtarischen Personen entgegenzutreten.“ Am 5. Januar 1934 schreibt der Landrat über Pläne von Heymann-Loebenstein, den Betrieb selbst weiterzuführen: „Es kann aber angenommen werden, dass sie wegen ihrer jüdischen Abstammung nicht wieder Eingang in ihrer Geschäftsbranche findet.“

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In einem Bauantrag der HB-Werkstätten vom

19. August 1943

begründen die Antragsteller die Notwendigkeit der Reparatur eines Keramikofens: „Unser Betrieb ist seit mehreren Jahren mit Wehrmachtsaufträgen versehen und in das Produktions-Programm der Gemeinschaft Gebrauchskeramik für Fliegergeschädigte, Evakuierte usw. einbezogen!“

Am 22. November 1943 bestellt der Reichsführer der SS bei den HB-Werkstätten 10 000 Essnäpfe zu 0,65 RM, 15 000 Schüsseln zu 1,50 RM und 5000 Sätze Schüsseln zu 2,30 RM. In einer „Sonderbescheinigung“ des SS-Reichsführers vom 18. Januar 1934 heißt es: „Die pünktliche Ausführung und Verladung dieser Bestellung ist von wesentlicher Bedeutung für die Erledigung meiner Aktionen, die von allen Ministerien als kriegsentscheidend anerkannt sind.“ JaHa

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