RECHTE UND PFLICHTEN BEI EIN-EURO-JOBS: 100 Cent pro Stunde zum Arbeitslosengeld dazu
RECHTE UND PFLICHTEN BEI EIN-EURO-JOBS Die so genannten Ein-Euro-Jobs gelten im juristischen Sinn nicht als Arbeitsverhältnis. Langzeiterwerbslose, die solche Tätigkeiten ausüben, sind allerdings versichert.
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RECHTE UND PFLICHTEN BEI EIN-EURO-JOBS Die so genannten Ein-Euro-Jobs gelten im juristischen Sinn nicht als Arbeitsverhältnis. Langzeiterwerbslose, die solche Tätigkeiten ausüben, sind allerdings versichert. Das Entgelt, die so genannte „Mehraufwandsentschädigung“, können Ein-Euro-Jobber zusätzlich zum Arbeitslosengeld II behalten, Fahrtkosten müssen sie davon selbst bezahlen. Bei der Arbeit muss es sich um eine gemeinnützige Zusatztätigkeit handeln, die keine „normalen“ Jobs gefährdet. So sind zum Beispiel Hausmeistertätigkeiten keine Ein-Euro-Jobs. Die Tätigkeit muss im öffentlichen Interesse liegen, somit kommen nur Kommunen, Vereine oder Verbände als Arbeitgeber in Frage. Für den Ein-Euro-Job kann jeder Arbeitslose auch einen „Wunschträger“, etwa einen Wohlfahrtsverband, fragen, ob er eine solche Tätigkeit anbieten möchte. Der Träger muss eine solche gemeinnützige Stelle aber bei der Arbeitsagentur beantragen. Nach positiver Prüfung kann eine solche Stelle auch rasch geschaffen werden. Die Dauer der Jobs ist auf maximal sechs Monate befristet. Die gemeinnützige Tätigkeit soll dabei zwischen 15 und maximal 30 Stunden in der Woche dauern. Es ist ferner möglich, dass auch Ein-Euro-Jobber von den gemeinnützigen Organisationen zum Beispiel wegen fehlender Eignung abgelehnt werden können. Gleichzeitig muss aber auch der Ein-Euro-Jobber nicht jede Stelle annehmen: Der künftige „Arbeitsplatz“ muss ortsnah, also in der Kommune oder maximal im Landkreis liegen. Die Fallmanager in den Arbeitsagenturen sind angewiesen, niemandem einen Ein-Euro-Job zuzumuten, bei dem die eigenen Kosten die Aufwandsentschädigung überschreiten. Der Fallmanager entscheidet individuell über die Zumutbarkeit. Sofern Arbeitskleidung benötigt wird, muss der „Arbeitgeber“ diese stellen. Zudem sind Euro-Jobber weiterhin sozialversichert, wie Arbeitslosenhilfeempfänger läuft ihre Kranken- und Pflegeversicherung pflichtgemäß weiter. Dagegen übernimmt während einer Arbeitsgelegenheit der „Arbeitgeber“ die Haftpflicht- und Unfallversicherung. Jeder Ein-Euro-Jobber hat zwei Tage pro vollem Kalendermonat Anspruch auf Urlaub – unabhängig davon, wie viele Stunden geleistet werden. Seit Januar bedeutet eine grundlose Ablehnung eines Ein-Euro-Jobs die Kürzung von Leistungen. Hat man Kleinkinder unter drei Jahren oder pflegebedürftige Familienmitglieder im Haushalt, so kann eine solche Tätigkeit abgelehnt werden. Körperliche Einschränkung kann auch als Ablehnungsgrund anerkannt werden. Im Vergleich zum Ein-Euro-Job gilt der 165-Euro-Job als Nebenbeschäftigung, die bis auf Frei- und Absetzbeträge auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird. Der Nebenjob kann während der Zeit des Ein-Euro-Jobs fortgeführt werden. HK
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