Aus dem GERICHTSSAAL: 13-Jähriger beraubt
Objekt der Begierde war eine gewonnene Playstation
Stand:
Mehmet M.* fühlte sich am 3. Oktober 2009 als wahrer Glückspilz. Der 13-Jährige hatte auf dem Rummel am Lustgarten eine Playstation gewonnen. In der Straßenbahn – auf dem Weg nach Hause – schaute sich der Schüler das Gerät erst einmal genau an. Ob er dabei schon von Ronny R.* beobachtet wurde, ließ sich während der Verhandlung nicht klären. An der Haltestelle Humboldt-Brücke stiegen Mehmet M. und der damals 29-jährige Ronny R. aus. Wenig später war der Junge seinen Gewinn los. Sein Handy übrigens auch. Das Schöffengericht verurteilte Ronny R. gestern wegen Raubes und Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten, ausgesetzt zu zweijähriger Bewährung. Außerdem muss er 150 Euro an den „Weißen Ring“ zahlen. Schon vor Verhandlungsbeginn entschuldigte sich der Kellner bei seinem Opfer, überreichte ihm 300 Euro als Schadenersatz.
„Ich war damals in einer blöden Situation. Arbeit hatte ich auch keine“, erzählte der Angeklagte zu Prozessbeginn. „Vielleicht hätte ich ein bisschen länger sparen sollen, dann hätte ich mir eine Playstation kaufen können. Was ich getan habe, war falsch.“ Ein wenig genauer möchten Staatsanwalt und Richterin schon wissen, was sich am frühen Abend jenes Oktobertages zutrug. „Sie sollen den Jungen zu Boden geschubst haben, als er Sie verfolgt hat“, so der Vertreter der Anklage. „Das Kind hat sich bereits in der Straßenbahn von Ihnen beobachtet gefühlt“, ergänzte die Vorsitzende. Das konnte sich Ronny R. beim besten Willen nicht vorstellen. „Ich habe den Entschluss ganz spontan gefasst“, beteuerte der Potsdamer. „Nach dem Aussteigen lief der Junge vor mir her. Ich habe ihn gebeten, mir das Ding auszuhändigen. Das wollte er aber nicht, was ich nachvollziehen kann. Da habe ich ihm die Playstation entrissen und bin weggelaufen“, gestand der Kellner. Doch Mehmet M. nahm seinen ganzen Mut zusammen und rannte dem Räuber hinterher. Als dieser sah, dass der Schüler sein Handy zückte, um Hilfe herbeizurufen, nahm er ihm das Telefon kurzerhand weg. Es kam zum Gerangel, bei dem Mehmet M. zu Boden stürzte. „Das war eine Schutzreaktion“, behauptete der Angeklagte. „Behalten wollte ich das Telefon nicht.“
„Ich habe den Mann schon auf dem Rummel gesehen“, erinnerte sich Mehmet M. im Zeugenstand. „In der Straßenbahn stand er auf, als ich aufstand.“ Nach dem Vorfall habe er Angst gehabt, wenn er abends mal ein bisschen später heimgekommen sei. „Jetzt geht es aber wieder“, so der inzwischen 14-Jährige.
„Ein Kind seines Gewinns zu berauben, ist eine massive Straftat. Der Junge war nach dem Vorfall geschockt“, betonte die Vorsitzende. Allerdings hielt sie Ronny R. sein Geständnis sowie die Regulierung des Schadens zugute. (*Namen geändert.) Hoga
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