Aus dem GERICHTSSAAL: 1478 Euro teure Verstopfung
Aus dem GERICHTSSAAL Eigentlich wollte Frank F.* (41) lediglich Schaden von dem alten Gemäuer in der Drewitzer Straße abwenden, in dem nur noch er und ein Nachbar wohnen.
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Aus dem GERICHTSSAAL Eigentlich wollte Frank F.* (41) lediglich Schaden von dem alten Gemäuer in der Drewitzer Straße abwenden, in dem nur noch er und ein Nachbar wohnen. Jetzt sitzt der arbeitslose Maurer wegen Betruges auf der Anklagebank des Amtsgerichts. Zudem klagt eine Sanitärfirma zivilrechtlich gegen den Mann, von dem sie sich um ihr Geld geprellt sieht. Der 6. April 2003 war ein Samstag. Frank F. glaubte seinen Augen nicht zu trauen, als der Keller knöcheltief unter Wasser stand. Bei der Wohnungsgesellschaft – so meinte er – würde sich jetzt niemand melden. Also nahm der Potsdamer das Telefonbuch zur Hand und wählte die Notrufnummer der erstbesten Fachfirma. Ein Mitarbeiter behob die Havarie, gab allerdings zu bedenken, ein solcher Schaden könne jederzeit wieder auftreten, falls nicht eine grundlegende Reinigung der Rohre erfolge. Frank F. dachte, die beauftragte Hausverwaltung wäre ihm dankbar, würde er diese Arbeit in Auftrag geben. Und er war der felsenfesten Ansicht, sie würde diese Leistung auch begleichen. Ein fataler Irrtum, wie sich später herausstellte. Der Monteur hatte die Rohre mittels Hochdruckspülung wieder durchlässig gemacht und stellte dafür 1478 Euro in Rechnung. Der Vermieter weigerte sich zu zahlen. Schließlich habe er die Generalreinigung der Rohre nicht gewollt. „Ich habe einen Riesenfehler gemacht“, weiß Frank F. inzwischen. „Dabei habe ich geglaubt, ich würde im Interesse der Hausverwaltung handeln. „Herr F. hätte bloß die Service-Nummer der Gesellschaft wählen müssen. Der Ruf wäre beim Wachschutz aufgelaufen. Der hätte einen Havariedienst beauftragt“, stellt Ramona R. (47) im Zeugenstand klar. Allerdings – so die Angestellte der Hausverwaltung – wäre an jenem Samstag lediglich die Ursache der Verstopfung beseitigt worden. „Wieso zahlt die Gesellschaft dann nicht wenigstens diesen Teil der Kosten?“, fragt Richterin Judith Janik. Ramona R. bleibt eisern. „Wir haben keinen Auftrag erteilt.“ „Ich bin sprachlos“, kommentiert Frank F. derlei Umgang mit den Mietern. Das Strafgericht stellt das Betrugs-Verfahren wegen Geringfügigkeit ein. Bleibt der Zivilrechtsstreit. Da ließ der Maurer die Einspruchsfrist verstreichen. So hat der Installationsbetrieb gute Karten, die rund 1500 Euro von ihm zu erhalten. (*Namen geändert) Hoga
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