Aus dem GERICHTSSAAL: 15 Monate Haft für dreisten Telefonmarder
Aus dem GERICHTSSAAL Es war stets das gleiche Strickmuster: Der Apparat in der öffentlichen Telefonzelle war fein säuberlich abgeschraubt und verschwunden, der darunter befindliche, in der Wand verankerte, Geldauffangbehälter entleert, die Deckenbeleuchtung außer Kraft gesetzt. Die Service-Techniker der Telekom wussten bereits, welches Bild sie erwartet, meldete ihnen der Zentralcomputer: Endgerät abwesend.
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Aus dem GERICHTSSAAL Es war stets das gleiche Strickmuster: Der Apparat in der öffentlichen Telefonzelle war fein säuberlich abgeschraubt und verschwunden, der darunter befindliche, in der Wand verankerte, Geldauffangbehälter entleert, die Deckenbeleuchtung außer Kraft gesetzt. Die Service-Techniker der Telekom wussten bereits, welches Bild sie erwartet, meldete ihnen der Zentralcomputer: Endgerät abwesend. „Jeder Münzfernsprecher muss sich innerhalb von zwei Tagen einmal im System bemerkbar machen. Bleibt das aus, bekommen wir eine Störungsmeldung. Dann fahren wir zu der entsprechenden Zelle und schauen nach, was los ist“, berichtete Manfred K. (50) von der Telekom vor dem Amtsgericht. Zwischen dem 27. Oktober und dem 5. Dezember 2001 häuften sich die Fehlermeldungen. Eine als Zeugin geladene Service-Technikerin erinnerte sich an etwa 20 derartige Vorkommnisse, so auch am 5. Dezember 2001. „Da war der Münzer in der Kopernikusstraße geklaut, das Geld aus der Kassette gezogen worden. Die Reinigungskräfte machten uns darauf aufmerksam, dass an der Beleuchtung herumhantiert wurde.“ Hier – wie in zwei ähnlichen Fällen – hinterließ der Täter prächtige Fingerabdrücke an der Plastikverkleidung der Zellenlampe. Jetzt dauerte es nicht mehr lange, Sergiu V. (28) als vermeintlichen „Telefonmarder“ zu überführen. Der Moldawier, der in der Vergangenheit in Deutschland bereits mehrfach gegen Recht und Gesetz verstieß, war der Polizei natürlich nicht unbekannt. Gestern schwieg Sergiu V. wie ein Grab. Doch die Indizien sprachen eine deutliche Sprache. „Es gibt keinen plausiblen Grund, wieso man beim Telefonieren an der Deckenbeleuchtung manipulieren soll. Der Angeklagte ist nach Überzeugung des Gerichts überführt“, befand die Vorsitzende und verurteilte Sergiu V. – er sitzt derzeit eine Ersatzfreiheitsstrafe ab – wegen besonders schweren Diebstahls in drei Fällen zu 15 Monaten Haft. Schließlich sei der Moldawier mit krimineller Energie und einigermaßen professionell vorgegangen. Erschwerend komme der hohe Schaden, der der Deutschen Telekom AG entstanden sei, hinzu. So habe der Angeklagte auf seiner Diebestour rund 3220 DM Bargeld erbeutet und Fernsprecheinrichtungen im Wert von 11 500 Mark zerstört. Hoga
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