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Aus dem GERICHTSSAAL: 15 Russen illegal eingeschleust

500 Euro Strafe wegen Verstoßes gegen das Ausländergesetz

Stand:

„Daniel hat meinem Patenonkel einen Gefallen getan“, lässt die ukrainische Ehefrau des Angeklagten aus dem Zuschauerraum verlauten. „Er ist doch nicht kriminell.“ Staatsanwalt Peter Petersen blättert in der Akte, hebt verwundert den Kopf. „Kommen Sie als Zeugin in Frage?“, entgegnet er. „Dann müssten Sie den Zuschauersaal verlassen.Wir rufen Sie bei Bedarf wieder herein.“ Larissa L.* geht hoch erhobenen Hauptes, wirft ihrem Gatten einen aufmunternden Blick zu.

Daniel D.* (32) soll laut Anklage zwischen dem 14. Juni 2002 und dem 2. April 2003 in 15 Fällen geholfen haben, Ausländer illegal nach Deutschland einzuschleusen. Der Arbeitslose soll gegenüber der Ausländerbehörde erklärt haben, sowohl für die Reisekosten als auch für den Unterhalt der meist aus der Ukraine Stammenden während ihres Aufenthalts in der Bundesrepublik aufzukommen. Da der zweifache Familienvater nicht eben aus dem Vollen schöpfen kann, seine Ehefrau über kein geregeltes Einkommen verfügt, wurde die Ermittlungsbehörde hellhörig.

„Ich weiß nicht, weshalb ich überhaupt angeklagt wurde“, motzt der wegen Verstoßes gegen das Ausländergesetz vor Gericht Sitzende. Der Staatsanwalt kann ihm helfen. „Sie haben eine Verpflichtungserklärung unterschrieben. In der haben Sie sich bereit erklärt, für alle Kosten der in unser Land Einreisenden aufzukommen. Laut Aktenlage waren Sie dazu auf Grund Ihrer finanziellen Situation überhaupt nicht in der Lage. Allerdings sollen Sie pro Einreise von dem vermeintlichen Onkel Ihrer Ehefrau eine Entschädigung von 80 Euro versprochen und auch ausgehändigt bekommen haben“, klärt Peter Petersen den reichlich Verschuldeten auf. „Woher stammen eigentlich Ihre Verbindlichkeiten?“, fragt er. „Die Staatsanwaltschaft hat Ihnen angeboten, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße von 2000 Euro einzustellen. Als Sie das als zu hoch empfanden, haben wir den Betrag auf 500 Euro abgesenkt. Aber auch da kam nichts.“ „Der Patenonkel meiner Frau sagte, er brauche diese Einladungen“, räumt Daniel D. nun vor dem Amtsgericht ein. Ich habe mir aber keinen Kopf darüber gemacht, was das für Folgen haben könnte. Der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft lässt nicht locker. „Was meinen Sie, was der Sinn einer Verpflichtungserklärung ist?“, fragt er.

Die Richterin verurteilt Daniel D. wegen Verstoßes gegen das Ausländergesetz in 15 Fällen zu einer Geldstrafe von 500 Euro. Seine Ehefrau muss zur Wahrheitsfindung nicht mehr gehört werden (*Namen geändert). Hoga

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