Aus dem Gerichtssaal: 1500 Euro teurer Ausraster
Hotelangestellter ist über sich selbst erschrocken
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Amtsrichter Francois Eckardt braucht nur wenige Worte, um das Ergebnis der Beweisaufnahme zusammenzufassen. „Sie waren ziemlich besoffen, haben rumkrakeelt, geschlagen und getreten. Das fanden die Polizisten gar nicht so lustig.“ Mit ernstem Blick verurteilt er Alexander A.* (24) wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte im Zustand verminderter Schuldfähigkeit zu einer Geldstrafe von 1500 Euro. Der Hotelangestellte schluckt, ist erleichtert, als ihm gestattet wird, die Summe in Raten zu zahlen.
Viel weiß der Potsdamer nicht mehr von der Nacht des 20. Dezember 2011. „Ich hatte Streit mit meiner Mutter. Dann kam die Polizei“, erinnert sich Alexander A., der noch in seinem Elternhaus wohnt, bruchstückhaft. „Plötzlich lag ich am Boden, mir wurden die Füße gefesselt und ich wurde zum Streifenwagen getragen.“
Ein als Zeuge geladener Polizeibeamter kann sich besser erinnern: „Gegen 2.20 Uhr erhielten wir den Anruf, dass in dem betreffenden Haus jemand randaliert. Bei unserem Eintreffen vernahmen wir schon vor der Tür ein lautstarkes Wortgefecht“. Die Anruferin, wohl seine Mutter, hatte erzählt, der Angeklagte habe zu dieser späten Stunde lautstark Musik gehört. „Als sie ihm das verboten habe, soll er seinen Kopf gegen die Tür gehauen und anschließend versucht haben, die Bude auseinanderzunehmen. Wir haben den jungen Mann zu seinem Schutz sowie zur Verhinderung weiterer Straftaten fixiert und in den Gewahrsam mitgenommen.“ Auf dem Weg zum Streifenwagen habe er sich steif gemacht, versucht, ihm und seinem Kollegen Kopfnüsse zu verpassen und nach ihnen zu treten, so der Polizeizeuge. „Der junge Mann war völlig außer Kontrolle. Am Anfang war es gar nicht möglich, ihn ins Fahrzeug zu bekommen. Als er endlich drin war, hat er seinen Kopf gegen die Scheiben geschlagen und rumgebrüllt.“
Fassungslos lauscht Alexander A. der Zeugenaussage. Als der Richter das Protokoll der ärztlichen Untersuchung verliest, ist ihm das sichtlich peinlich. Dort ist von Silbenstolpern die Rede, von unsicheren Ergebnissen aller ausgeführten Tests und hohem Aggressionspotenzial. Unter Drogen habe der vorübergehend Festgenommene nicht gestanden, wohl aber unter erheblichem Alkoholeinfluss. Ergebnis der Blutentnahme: 2,6 Promille.
Alexander A. sitzt nicht zum ersten Mal auf der Anklagebank. Sein Register umfasst Einträge wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr, Körperverletzung und Schwarzfahrens. Alle Taten wurden im vorigen sowie in diesem Jahr begangen. „Ich werde mich bessern. Schließlich will ich meine Arbeit behalten“, beteuerte der Potsdamer in seinem letzten Wort. Er wisse sehr wohl, dass er künftig die Finger von Drogen und Alkohol lassen müsse. (*Name geändert.) Hoga
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